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Gebrauchsanweisung für Lasermessgerät: Einsicht verweigert – Bußgeld kann kippen

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Ein Autofahrer wurde mit 30 km/h zu schnell geblitzt, doch sein Anwalt verlangte die vollständige Gebrauchsanweisung für das Lasermessgerät. Die Verweigerung dieser Anleitung durch die Behörde führte nicht nur zu einem Verfahrensfehler, sondern stellte die gesamte Geschwindigkeitsmessung infrage. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 4 SsBs 16/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
  • Datum: 14.07.2025
  • Aktenzeichen: 3 Orbs 4 SsBs 16/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfassungsrecht

  • Das Problem: Ein Autofahrer wurde wegen zu schnellen Fahrens verurteilt. Das Gericht weigerte sich, der Verteidigung die vollständige, aktuelle Anleitung des verwendeten Lasermessgeräts zu geben.
  • Die Rechtsfrage: Durfte das Gericht die Herausgabe der aktuellen Bedienungsanleitung verweigern und hat es damit das Recht auf ein faires Verfahren verletzt?
  • Die Antwort: Ja. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Die vollständige Anleitung ist notwendig, damit die Verteidigung mögliche Bedienfehler überprüfen kann. Nur das Verlesen von Auszügen reicht nicht aus.
  • Die Bedeutung: Wer wegen einer Geschwindigkeitsmessung belangt wird, hat einen Anspruch auf die vollständige, aktuelle Bedienungsanleitung des Messgeräts. Werden diese verteidigungsrelevanten Unterlagen verweigert, verletzt dies den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Geblitzt und verurteilt: Warum ein Urteil an einer fehlenden Gebrauchsanweisung für das Lasermessgerät scheiterte

Ein Autofahrer wird mit 30 km/h zu viel geblitzt, das Amtsgericht verurteilt ihn zu einer empfindlichen Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Ein alltäglicher Fall, so scheint es. Doch das Urteil hatte keinen Bestand. In einem Beschluss vom 14. Juli 2025 (Az.: 3 Orbs 4 SsBs 16/25) hat das Oberlandesgericht Koblenz die Entscheidung aufgehoben. Der Grund ist kein Messfehler im klassischen Sinn, sondern ein fundamentaler Verfahrensfehler: Dem Verteidiger wurde der Zugang zur aktuellen Gebrauchsanweisung des Messgeräts verwehrt. Diese Entscheidung beleuchtet ein zentrales Spannungsfeld im Bußgeldverfahren: die Notwendigkeit einer effizienten Fallbearbeitung auf der einen Seite und das unveräußerliche Recht jedes Betroffenen auf eine faire Verteidigung auf der anderen.

Was war genau passiert?

Ein Autofahrer war außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 30 km/h zu schnell unterwegs, gemessen mit dem Laserhandmessgerät vom Typ Riegl FG21-P. Das Amtsgericht Saarburg sah die Schuld als erwiesen an und verurteilte ihn am 28. Oktober 2024 wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Konsequenz: 375 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Doch von Anfang an hegte die Verteidigung Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens. Bereits gegenüber der Verwaltungsbehörde und später erneut im Gerichtsverfahren forderte der Verteidiger des Mannes eine entscheidende Unterlage an: die vollständige und vor allem aktuelle Gebrauchsanweisung für das verwendete Messgerät. Sein Argument war einfach und nachvollziehbar: Nur mit dieser Anleitung könne er überprüfen, ob die Messbeamten das Gerät exakt nach Herstellervorgaben bedient hatten. Ein kleiner Bedienfehler kann, so die Sorge, zu einer fehlerhaften Messung führen. Das Amtsgericht wies den Antrag jedoch zurück. Die Begründung: Die Gebrauchsanweisung sei „allgemein zugänglich“….


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