In Deutschland waren im April 2022 etwa 615.759 eingetragene Vereine im Vereinsregister verzeichnet (Quelle: ZiviZ). Allerdings verlangsamt sich das Wachstum: Wurden vor zehn Jahren noch 15.254 neue Vereine gegründet, waren es 2021 nur noch 9.352 Neueintragungen. Trotz dieser rückläufigen Dynamik bleibt das Interesse an der Vereinsgründung hoch. Vereine bilden nach wie vor eine tragende Säule des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland. Wer einen Verein gründen möchte, muss verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die Gründung erfordert eine Satzung, eine Gründungsversammlung und die Wahl eines Vorstandes. Für die Eintragung ins Vereinsregister ist eine notarielle Beglaubigung der Anmeldung erforderlich. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf der Vereinsgründung und die Rolle des Notars bei der Anmeldung zum Vereinsregister.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestanzahl Gründungsmitglieder: Für die Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. Nach der Eintragung darf die Mitgliederzahl nicht dauerhaft unter drei fallen.
- Rechtliche Grundlage: Die Vereinsgründung ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Ein Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
- Erforderliche Schritte: Die Gründung erfolgt durch Erstellung einer Satzung, Abhaltung einer Gründungsversammlung mit Vorstandswahl und Anmeldung beim Vereinsregister.
- Notarielle Beglaubigung: Die Anmeldung zum Vereinsregister muss in notariell beglaubigter Form erfolgen. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften der Vorstandsmitglieder.
- Kosten der Gründung: Die notarielle Beglaubigung kostet etwa 40 bis 70 Euro. Die Eintragungsgebühr beim Amtsgericht beträgt etwa 75 bis 100 Euro.
- Gemeinnützigkeit: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt und setzt eine entsprechende Formulierung des Vereinszwecks in der Satzung voraus.
- Notarielle Pflicht: Ohne notarielle Beglaubigung der Anmeldung ist keine Eintragung ins Vereinsregister möglich. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen persönlich beim Notar geleistet oder bestätigt werden.
Was ist ein Verein? Rechtliche Grundlagen
Ein Verein ist nach deutschem Recht ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 21 bis 79 BGB. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Vereinsformen, die unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Konsequenzen mit sich bringen. Der Idealverein verfolgt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als Hauptzweck. Diese Form ist in Deutschland die häufigste Vereinsart. Idealvereine können sich frei gründen und ins Vereinsregister eintragen lassen. Nach § 21 BGB erlangt ein Verein durch die Eintragung die Rechtsfähigkeit und wird zur juristischen Person. Der wirtschaftliche Verein hingegen benötigt eine staatliche Erlaubnis und kommt in der Praxis selten vor. Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen dem eingetragenen Verein und dem nicht eingetragenen Verein. Beide Formen haben spezifische Vor- und Nachteile, die von der beabsichtigten Tätigkeit und dem Umfang des Vereins abhängen. Die Eintragung ins Vereinsregister bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Als juristische Person kann der eingetragene Verein eigenständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Die Mitglieder haften grundsätzlich nicht persönlich für Vereinsschulden….