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GmbH gründen: Ablauf, Kosten und notarielle Beurkundung

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Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 120.900 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen (Quelle: Destatis). Darunter fallen insbesondere GmbH-Gründungen, die gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent zugenommen haben. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründungen. Der wesentliche Vorteil liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt.

Wer eine GmbH gründen möchte, muss bestimmte rechtliche Schritte durchlaufen. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Entstehung der Gesellschaft. Ohne diese Beurkundung kann keine GmbH gegründet werden. Der Notar übernimmt hierbei eine zentrale Rolle als neutraler Berater und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Allerdings zeigt sich auch: Von den GmbHs mit unzureichendem Startkapital werden bis zu 70 Prozent innerhalb von zwei Jahren wieder liquidiert. Die richtige Vorbereitung und eine fundierte rechtliche Begleitung sind daher entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Unternehmensgründung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notarielle Beurkundung ist Pflicht: Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar berät unparteiisch und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro: Bei der Gründung muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein. Davon sind mindestens 12.500 Euro als Bareinlage einzuzahlen.

  • Gesamtkosten liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro: Die Kosten setzen sich aus Notargebühren, Handelsregistereintragung und Gewerbeanmeldung zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Stammkapital und der Anzahl der Gesellschafter ab.

  • Dauer der Gründung beträgt 4 bis 8 Wochen: Von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen in der Regel mehrere Wochen. In dieser Zeit besteht die Gesellschaft als GmbH in Gründung.

  • Individuelle Beratung ist empfehlenswert: Jede Gründungssituation ist unterschiedlich und erfordert eine auf den Einzelfall abgestimmte rechtliche Begleitung.

Was macht der Notar bei der GmbH-Gründung?

Der Notar ist bei der Gründung einer GmbH gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt mehrere zentrale Aufgaben. Seine Rolle unterscheidet sich grundlegend von anderen Beratern, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist und die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen muss.

Die 5 Hauptaufgaben des Notars

  1. Willenserforschung und Beratung: Der Notar klärt im Vorfeld die Vorstellungen und Ziele der Gründer. Er erklärt die rechtlichen Folgen der geplanten Regelungen und weist auf mögliche Risiken hin….

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