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Aufhebung der Kostenentscheidung nach Klageerhebung: Kosten bei später Klage?

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Weil eine Bauparte die Klagefrist nach einem selbständigen Beweisverfahren versäumte, erließ das Gericht zunächst eine vorläufige Kostenstrafe. Die Kläger reichten die Hauptsacheklage nachträglich ein; nun musste das Beschwerdegericht prüfen, ob dieser späte Schritt die Kostenpflicht nachträglich aufhebt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 24 W 5/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 18.04.2024
  • Aktenzeichen: 24 W 5/24
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde (gegen eine Kostenentscheidung im Beweisverfahren)
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Beweisverfahren, Kostenrecht

  • Das Problem: Nach einem Beweisverfahren reichten die Kläger ihre Hauptklage nicht fristgerecht ein. Die Gegenseite beantragte deshalb, dass die Kläger die Kosten des Beweisverfahrens alleine tragen müssen. Das erste Gericht gab diesem Antrag statt.
  • Die Rechtsfrage: Muss ein höheres Gericht eine solche Kostenstrafe aufheben, wenn die verspätete Hauptklage inzwischen offiziell zugestellt wurde, bevor das höhere Gericht selbst entscheidet?
  • Die Antwort: Ja. Das Beschwerdegericht muss die Sachlage zum Zeitpunkt seiner eigenen Entscheidung prüfen. Weil die Hauptklage inzwischen wirksam zugestellt wurde, ist die separate Kostenentscheidung unnötig und muss aufgehoben werden.
  • Die Bedeutung: Höhere Gerichte müssen alle Fakten bis zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung berücksichtigen. Eine formelle Kostenentscheidung wird unwirksam, sobald die verspätete Hauptklage nachträglich erfolgreich im Hauptprozess anhängig wird.

Zu spät geklagt, aber doch gewonnen: Wann kann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren aufgehoben werden?

Ein juristischer Wettlauf gegen die Zeit, bei dem ein verpasster Termin zunächst zu einer empfindlichen Kostenstrafe führte, wurde zur Grundlage einer weitreichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. In seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az.: 24 W 5/24) klärte der Senat eine umstrittene prozessuale Frage: Darf ein Beschwerdegericht eine bereits erlassene Kostenentscheidung aufheben, wenn die Hauptsacheklage zwar zu spät, aber noch vor der endgültigen Entscheidung im Beschwerdeverfahren eingereicht wurde? Das Ergebnis zeigt, wie das Prozessrecht manchmal eine zweite Chance gewährt, wenn der ursprüngliche Zweck einer Regelung erfüllt wird.

Was genau war passiert?

Am Anfang stand ein Sanierungsprojekt. Die Eigentümer einer Wohnung ließen diese umfassend modernisieren und beauftragten dafür verschiedene Unternehmen. Als sie Mängel feststellten, die ihrer Ansicht nach ein bestimmter Bauunternehmer verursacht hatte, wollten sie diese fachmännisch sichern lassen, bevor sie möglicherweise durch weitere Arbeiten verdeckt würden. Dafür nutzten sie das Instrument des selbständigen Beweisverfahrens. Dies erlaubt es, gerichtlich einen Sachverständigen zu bestellen, der Beweise sichert, ohne dass sofort eine vollständige Klage erhoben werden muss. Dem Bauunternehmer, der die Vorwürfe bestritt, war diese Situation verständlicherweise unangenehm. Er befand sich in einer rechtlichen Schwebe, ohne zu wissen, ob die Wohnungseigentümer tatsächlich klagen würden. Um diese Ungewissheit zu beenden, griff er zu einem prozessualen Mittel, das genau für solche Fälle vorgesehen ist: Er beantragte beim Landgericht Münster, den Wohnungseigentümern eine Frist zur Erhebung einer Hauptsacheklage zu setzen. Das Gericht folgte diesem Antrag und setzte den Eigentümern mit Beschluss vom 21….


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