Wegen chronischer Depression und der Einnahme von Lithium erhielt ein Autofahrer nach einem Bagatellunfall die MPU-Anordnung wegen psychischer Erkrankung. Obwohl der Fahrer ein positives Gutachten zur Fahreignung vorlegte, weigerte sich die Behörde, dieses anzuerkennen, was zu sofortigen Konsequenzen führte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.984 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 02.09.2025
- Aktenzeichen: 11 CS 25.984
- Verfahren: Beschwerde im Eilverfahren gegen den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrssicherheit
- Das Problem: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog einer Autofahrerin den Führerschein sofort. Sie hatte nach einem Unfall verwirrt gewirkt und ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht fristgerecht vorgelegt. Die Fahrerin klagte gegen den Entzug und dessen Sofortige Vollziehung.
- Die Rechtsfrage: Darf die Behörde ein MPU verlangen und später den Führerschein entziehen, obwohl bereits ein ärztliches Gutachten vorlag, das die Fahreignung bestätigte?
- Die Antwort: Ja. Die Behörde durfte das MPU anordnen, weil die konkreten Umstände (Unfall, Verwirrtheit, Lithium-Überdosierung, Dauereinnahme psychoaktiver Arzneimittel) erhebliche Zweifel begründeten. Da das ärztliche Gutachten diese Zweifel nicht schlüssig ausräumte, war die MPU-Anordnung rechtmäßig. Das Nichtvorlegen des Gutachtens berechtigt die Behörde zum Entzug des Führerscheins.
- Die Bedeutung: Die Fahrerlaubnisbehörde muss ärztliche Atteste nicht ungeprüft akzeptieren. Bei konkreten Anzeichen für Mängel der psychophysischen Leistung überwiegt das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit. Wer die geforderte Untersuchung verweigert, verliert die Fahrerlaubnis.
MPU-Anordnung trotz ärztlichem Attest: Wann darf die Behörde Ihrem Arzt misstrauen?
Ein kleiner Parkrempler, eine verwirrte Fahrerin, eine lange Krankengeschichte – und plötzlich steht die Frage im Raum: Reicht das Wort eines Facharztes aus, um die Fahreignung zu belegen, oder darf die Behörde eine umfassende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen? Genau diesen Konflikt zwischen ärztlicher Einschätzung und behördlicher Prüfungspflicht musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) klären. In seinem Beschluss vom 2. September 2025 (Az. 11 CS 25.984) bestätigte das Gericht den Führerscheinentzug einer Frau, die sich weigerte, das von der Behörde angeforderte MPU-Gutachten vorzulegen, obwohl ihr ein Facharzt Fahrtauglichkeit bescheinigt hatte.
Was war genau passiert? Ein Parkrempler mit weitreichenden Folgen
Die Geschichte beginnt unscheinbar am 8. August 2023 auf einem Parkplatz. Eine Frau stößt beim Ausparken gegen ein anderes Fahrzeug. Als die Polizei den Unfall aufnimmt, wirkt die Fahrerin stark verwirrt, teilnahmslos und ihre Aussagen sind lückenhaft. Sie verneint zunächst, Alkohol getrunken oder Medikamente genommen zu haben, und geht mehrfach zum falschen Auto. Neurologische Schnelltests vor Ort, wie das Rückwärtszählen, bereiten ihr Probleme. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, das Landratsamt Würzburg, wird informiert und fordert Aufklärung. Die Frau legt daraufhin ärztliche Atteste vor, die eine seit 1999 bestehende, wiederkehrende depressive Erkrankung offenbaren….