Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Amtsermittlungspflicht im Erbscheinsverfahren: Echtheit prüfen ohne Vorschuss?

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein Erbscheinsstreit forderte die Amtsermittlungspflicht des Gerichts, da die Echtheit eines handschriftlichen Testaments massiv angezweifelt wurde. Das Nachlassgericht stoppte die notwendige Aufklärung und verlangte stattdessen einen Vorschuss von 7.500 Euro. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 W 39/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
  • Datum: 17.06.2025
  • Aktenzeichen: 5 W 39/25
  • Verfahren: Beschwerde in einer Nachlasssache
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Verfahrensrecht

  • Das Problem: Ein Sohn bezweifelt die Echtheit des handschriftlichen Testaments seiner verstorbenen Mutter. Das Nachlassgericht wollte die Echtheit durch ein Gutachten prüfen lassen. Es forderte vom Sohn einen Vorschuss für die Kosten des Gutachters. Weil der Sohn diesen Vorschuss nicht zahlte, lehnte das Gericht das Gutachten ab. Es erteilte den Erbschein an die Tochter, ohne das Testament inhaltlich geprüft zu haben.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht die Klärung schwerwiegender Zweifel an einem Testament verweigern, nur weil der Kläger die Kosten für ein notwendiges Gutachten nicht vorschießt?
  • Die Antwort: Nein, diese Vorgehensweise war ein schwerer Verfahrensfehler. Das Gericht muss in Nachlasssachen die wichtigen Fakten von Amts wegen ermitteln. Diese gerichtliche Pflicht zur Aufklärung darf nicht von einer Vorschusszahlung eines Beteiligten abhängen. Das Nachlassgericht muss nun das Gutachten einholen und die Echtheit des Testaments prüfen.
  • Die Bedeutung: Gerichte dürfen die notwendige Beweisaufnahme in einem Erbfall nicht aufgrund fehlender Vorschusszahlungen blockieren. Die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts hat in diesen Verfahren Vorrang. Die tatsächliche Erbfolge muss durch das Gericht festgestellt werden.

Muss ein Gericht die Echtheit eines Testaments prüfen, auch wenn niemand dafür zahlt?

Ein Sohn zweifelt am letzten Willen seiner verstorbenen Mutter. Er ist überzeugt: Das Testament, das seine Schwester zur Alleinerbin macht, ist eine Fälschung. Das zuständige Nachlassgericht erkennt die Zweifel als berechtigt an und ordnet ein teures Gutachten an. Doch dann stellt es eine Bedingung: Der Sohn soll 7.500 Euro vorschießen. Als er das Geld nicht zahlt, stellt das Gericht seine Ermittlungen ein und will den Erbschein für die Schwester ausstellen. Darf ein Gericht seine Aufklärungspflicht an eine Vorauszahlung knüpfen? In einem Beschluss vom 17. Juni 2025 gab das Oberlandesgericht Saarbrücken eine klare Antwort und stellte die Weichen in einem erbitterten Familienstreit neu (Az.: 5 W 39/25).

Was war der Auslöser des Familienstreits?

Nach dem Tod ihrer verwitweten Mutter im Oktober 2024 standen sich die beiden einzigen Kinder, ein Sohn und eine Tochter, vor dem Nachlassgericht gegenüber. Bei der Testamentseröffnung kam ein Dokument zum Vorschein, das auf den ersten Blick klare Verhältnisse schuf: Ein handschriftliches Testament, datiert auf den 6. April 2019, setzte die Tochter als alleinige Erbin ein. Der Sohn wurde nicht nur übergangen, sondern ausdrücklich enterbt. Zur Begründung enthielt das Schriftstück schwere Vorwürfe gegen ihn, die bis in die frühen 1990er Jahre zurückreichten. Die Tochter beantragte umgehend einen Erbschein, der sie als alleinige Eigentümerin des Nachlasses ausweisen sollte. Doch der Sohn legte Widerspruch ein. Er war fest davon überzeugt, dass dieses Testament nicht von seiner Mutter stammte….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv