Die Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung ist Ihr fundamentales Recht, doch viele Vermieter verweigern den Einblick in Rechnungen und Verträge. Sie stehen vor der Forderung einer hohen Nachzahlung und sollen diese begleichen, obwohl das Zustandekommen der Summe völlig im Dunkeln liegt. Wie nutzen Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht, und müssen Sie die geforderte Nachzahlung wirklich zahlen, wenn die Belege fehlen?
Was sind die wichtigsten Fakten zur verweigerten Belegeinsicht?
- Worum es geht: Es geht um Ihr gesetzliches Recht als Mieter, die jährliche Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkosten genannt, genau zu prüfen. Wenn Ihr Vermieter eine hohe Nachzahlung verlangt, muss er Ihnen alle zugrunde liegenden Rechnungen und Verträge zeigen. Dieses Recht schützt Sie vor ungerechtfertigten oder fehlerhaften Forderungen.
- Das größte Risiko: Wenn Sie unbesehen zahlen, riskieren Sie, eine fehlerhaft berechnete, zu hohe Summe zu akzeptieren. Das gravierendste rechtliche Risiko entsteht, wenn Sie fälschlicherweise Ihre laufende Monatsmiete kürzen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.
- Die wichtigste Regel: Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, müssen Sie die geforderte Nachzahlung nicht leisten, denn diese ist noch nicht fällig. Halten Sie aber ausschließlich diese einmalige Nachforderung zurück. Zahlen Sie die normale Miete und die Vorauszahlungen unbedingt weiterhin pünktlich in voller Höhe.
- Typische Situationen: Die Situation entsteht oft, wenn Posten wie Heizkosten, Wasser oder Reinigung plötzlich unerklärlich hoch erscheinen. Dies betrifft Sie auch, wenn Sie weit entfernt vom Vermieter wohnen und die Anreise zur Einsicht unzumutbar ist. Sie dürfen alle Rechnungen, Verträge und Ableseprotokolle einsehen.
- Erste Schritte: Fordern Sie die Einsicht in die Originalbelege sofort schriftlich per Einschreiben beim Vermieter an. Reagiert dieser nicht oder lehnt er ab, erklären Sie ebenfalls schriftlich Ihr Recht, die Nachzahlung zurückzuhalten. Bei anhaltender Blockade suchen Sie Hilfe beim Mieterverein oder einem Fachanwalt.
- Häufiger Irrtum: Viele glauben, sie müssten die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten inhaltlich beanstanden, auch wenn sie die Belege nicht einsehen konnten. Tatsächlich beginnt diese wichtige Frist erst zu laufen, nachdem der Vermieter Ihnen die vollständige Prüfung ermöglicht hat.
Warum muss ich ohne Belege keine Nachzahlung leisten?
Die jährliche Betriebskostenabrechnung liegt im Briefkasten – und mit ihr oft eine hohe Nachforderung. Sie studieren die Zahlen, die Posten für Heizung, Wasser oder Hausmeister erscheinen Ihnen unerklärlich hoch. Ihr gutes Recht und Ihre Pflicht als Mieter ist es nun, diese Abrechnung zu prüfen. Doch was, wenn Ihr Vermieter Ihnen genau das verwehrt? Wenn er Ihnen den Einblick in die zugrunde liegenden Rechnungen und Verträge verweigert, stehen Sie vor einem Dilemma: Sollen Sie eine Summe bezahlen, deren Zustandekommen völlig im Dunkeln liegt? Die Antwort des Gesetzes ist hier klar und schützt Sie als Mieter. Betrachten Sie Ihre Vorauszahlungen wie Geld, das Sie jemandem für den Wocheneinkauf anvertrauen. Selbstverständlich erwarten Sie danach die Kassenbons als Nachweis. Nichts anderes ist die Belegeinsicht: Die Rechnungen und Verträge sind die „Kassenbons“ für Ihre Nebenkosten. Solange der Vermieter diese Nachweise zurückhält, ist seine Abrechnung unvollständig und die Nachzahlung wird nicht fällig. Sie müssen also nicht im Blindflug zahlen….