Falsche Angaben in der Bewerbung oder ein geschönter Lebenslauf sind riskante Manöver, um den Traumjob zu bekommen. Was als harmlose Flunkerei beginnt, kann sich zur juristischen Zeitbombe entwickeln, denn im schlimmsten Fall droht die rückwirkende Vernichtung des gesamten Arbeitsvertrags. Dieser Mechanismus der Anfechtung ist juristisch wesentlich gravierender als eine Kündigung, da er alle Ihre Ansprüche aus der Vergangenheit beseitigt. Welches dieser Werkzeuge darf Ihr Arbeitgeber wann einsetzen und wie lange nach der Einstellung kann Ihr Vertrag noch erfolgreich angefochten werden?
Was sind die wichtigsten Fakten zu Lügen im Lebenslauf?
- Worum es geht: Dieses Thema klärt, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch falsche Angaben machen. Es betrifft alle Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber später herausfindet, dass sie bei der Bewerbung gelogen oder wichtige Fakten verschwiegen haben.
- Das größte Risiko: Das größte Risiko ist die rückwirkende Vernichtung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber (Anfechtung). Im schlimmsten Fall gilt der Vertrag rechtlich als nie abgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie jeglichen Kündigungsschutz verlieren und alle bis dahin erworbenen Ansprüche gefährdet sind.
- Die wichtigste Regel: Sie müssen nur bei Fragen die Wahrheit sagen, die direkt für die Ausübung Ihrer Tätigkeit relevant sind. Bei unzulässigen Fragen, etwa zu Schwangerschaft, Familienplanung, Religionszugehörigkeit oder privaten Schulden, dürfen Sie lügen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Typische Situationen: Dieses Problem tritt am häufigsten bei gefälschten Zeugnissen oder erfundenen Qualifikationen auf. Relevant sind auch das Verschweigen von relevanten Vorstrafen (z.B. Diebstahl bei einem Kassiererjob) oder von gesundheitlichen Problemen, die die geschuldete Arbeit dauerhaft unmöglich machen.
- Erste Schritte: Wenn Sie eine Kündigung oder Anfechtung erhalten, müssen Sie schnell handeln. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Situation und die Erfolgsaussichten. Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage erheben, sonst wird sie automatisch wirksam.
- Häufiger Irrtum: Viele glauben, sie dürften harmlose Details im Lebenslauf beschönigen. Gefälschte Zeugnisse oder erfundene Abschlüsse sind jedoch eine rote Linie und führen fast immer zur rechtlichen Vernichtung des Arbeitsvertrags.
Wann kann eine Lüge im Jobinterview meinen Arbeitsvertrag vernichten?
Ein kleines Detail im Lebenslauf geschönt, eine unangenehme Frage im Vorstellungsgespräch umschifft – die Versuchung ist oft groß. Wenn ein Arbeitgeber entdeckt, dass Sie bei entscheidenden Punkten falsche Angaben gemacht oder relevante Fakten verschwiegen haben, steht nicht nur Ihr Ruf auf dem Spiel, sondern Ihr gesamter Arbeitsvertrag. Das deutsche Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber in solchen Fällen zwei scharfe Waffen an die Hand: die Anfechtung und die Kündigung. Obwohl beide das Arbeitsverhältnis beenden, wirken sie auf fundamental unterschiedliche Weise und haben völlig andere Konsequenzen. Sie müssen den Unterschied kennen, um Ihre Rechte und Risiken realistisch einzuschätzen. Dieser Artikel führt Sie durch die genauen juristischen Mechanismen, zeigt Ihnen die Grenzen des Fragerechts Ihres Arbeitgebers auf und erklärt, wann Schweigen tatsächlich Gold ist – und wann es Sie den Job kostet.
Bei welchen Fragen muss ich die Wahrheit sagen und wann darf ich lügen?
Welche rechtliche Pflicht habe ich schon vor Vertragsschluss?…