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Wann muss der Vermieter reparieren? Ihre Rechte bei Mängeln

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Fällt die Heizung im Winter aus oder breitet sich Schimmel aus, ist eine Mietminderung oft nötig. Viele Mieter sind jedoch unsicher, denn schon kleine Fehler bei der Meldung können teuer werden. Ein falscher Schritt kann dazu führen, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Entscheidend ist nicht nur die Höhe der Kürzung, sondern vor allem das richtige Vorgehen. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Mängel sicher melden und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Mietrechtlich muss Ihr Vermieter dafür sorgen, dass Ihre Wohnung jederzeit voll nutzbar ist und keine gravierenden Mängel aufweist. Wenn wichtige Dinge wie Heizung, Warmwasser oder das Dach kaputtgehen, spricht man von einem Mangel. Sie haben ein Recht darauf, dass der Vermieter den Schaden auf eigene Kosten behebt.
  • Das größte Risiko: Melden Sie einen Schaden zu spät, kann es teuer werden. Verschlimmert sich das Problem dadurch, müssen Sie womöglich für die Mehrkosten aufkommen. Kürzen Sie außerdem die Miete ohne Absprache zu stark, riskieren Sie eine fristlose Kündigung.
  • Die wichtigste Regel: Melden Sie jeden Mangel unverzüglich und nachweisbar, am besten schriftlich per Einschreiben. Beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich und fordern Sie Ihren Vermieter auf, den Schaden bis zu einer angemessenen Frist zu reparieren. Ohne diese korrekte Anzeige verlieren Sie wesentliche Rechte wie die Möglichkeit zur Mietminderung.
  • Typische Situationen: Klassische Mängel, für die der Vermieter zuständig ist, sind der Totalausfall der Heizung im Winter oder des Warmwassers. Auch eindringendes Wasser durch ein undichtes Dach sowie größerer, gesundheitsschädlicher Schimmelbefall fallen in die Verantwortung des Vermieters.
  • Erste Schritte: Dokumentieren Sie den Schaden sofort ausführlich mit Fotos oder Videos als Beweis. Senden Sie dem Vermieter die schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung. Reagiert der Vermieter nicht, ist eine rechtliche Einschätzung der nächste sichere Schritt. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, die richtige Strategie zu wählen, bevor Sie die Miete kürzen oder selbst einen Handwerker beauftragen.
  • Häufiger Irrtum: Ein verbreiteter Fehler ist die Annahme, man müsse für Reparaturen von normaler Abnutzung und Verschleiß (z.B. ein alter, tropfender Wasserhahn) aufkommen. Der Vermieter trägt die Kosten für die Instandhaltung; Mieter zahlen nur für selbst verursachte Schäden oder wirksam vereinbarte Kleinreparaturen.

Wann genau ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet?

Ein Mietvertrag ist ein einfaches Versprechen: Sie zahlen pünktlich Ihre Miete, und Ihr Vermieter stellt Ihnen im Gegenzug eine Wohnung zur Verfügung, die Sie ohne wesentliche Einschränkungen nutzen können. Juristen nennen diesen Idealzustand den „vertragsgemäßen Gebrauch“. Doch was passiert, wenn die Realität von diesem Versprechen abweicht? Wenn im tiefsten Winter die Heizung ausfällt, sich Schimmel an der Wand bildet oder das Wasser von der Decke tropft? Hier treffen Ihr Recht auf eine intakte Wohnung und die Pflicht des Vermieters zur Reparatur aufeinander. Die gesetzliche Grundlage ist klar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung nicht nur übergeben, sondern sie während der gesamten Mietzeit in einem guten Zustand erhalten. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt Ihre Rechte und Pflichten. Sie lernen, wie Sie einen Mangel richtig melden und welche Fristen gelten….


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