Wenn ein naher Mensch ohne Testament verstirbt, stehen Sie als Angehöriger oft vor einer Mauer aus Fragen: Wer bekommt was? Was muss ich jetzt tun? Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen – die gesetzliche Erbfolge. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch dieses System, zeigen Ihnen, wie groß Ihr Erbteil ist und worauf Sie achten müssen, um Konflikte zu vermeiden.
Was sind die wichtigsten Fakten zur Erbfolge ohne Testament?
- Worum es geht: Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, regelt das Gesetz, wer erbt. Das Vermögen wird streng nach der Verwandtschaftsordnung verteilt: Zuerst kommen Kinder und Enkel, danach Eltern und Geschwister. Auch der Ehepartner erbt, aber seine Quote hängt davon ab, welche Verwandten noch leben.
- Das größte Risiko: Wenn mehrere Personen erben (Erbengemeinschaft), müssen diese alle Entscheidungen zum Nachlass einstimmig treffen. Dies führt oft zu Blockaden und langwierigen Streitigkeiten, weil einzelne Miterben die Verteilung des Vermögens verhindern. Zudem erben Sie automatisch auch alle Schulden des Verstorbenen.
- Die wichtigste Regel: Prüfen Sie sofort, ob der Nachlass überschuldet ist. Sie haben in der Regel nur eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe beim zuständigen Gericht abzulehnen. Diese Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Verpassen Sie diese Frist, haften Sie unter Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen.
- Typische Situationen: Meist erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, während die Kinder sich die andere Hälfte teilen. Ist der Verstorbene kinderlos, erbt der Ehepartner in der Regel drei Viertel und die Eltern oder Geschwister das restliche Viertel.
- Erste Schritte: Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung. Er wird häufig von Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt verlangt, um auf Konten zuzugreifen oder Immobilien umschreiben zu lassen. Ein Erbschein ist jedoch nicht immer zwingend erforderlich; oft genügt auch ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll.
- Häufiger Irrtum: Viele glauben, wer im Testament enterbt wurde, erbe trotzdem einen Teil des Vermögens. Richtig ist: Enterbte nahe Angehörige haben nur einen Anspruch auf eine Geldzahlung, den sogenannten Pflichtteil, und werden selbst keine Miteigentümer des Nachlasses.
Wie regelt das Gesetz die Erbfolge ohne Testament?
Ein Todesfall stellt das Leben der Hinterbliebenen auf den Kopf. Neben der Trauer drängen sich plötzlich rechtliche und finanzielle Fragen auf, die eine schnelle Antwort verlangen. Besonders heikel wird die Lage, wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Moment tritt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an die Stelle des persönlichen Willens und regelt mit unmissverständlicher Klarheit, wer den Nachlass erhält. Diese gesetzliche Erbfolge ist kein Zufallsprodukt, sondern ein streng hierarchisches System, das auf Blutsverwandtschaft und Ehe basiert. Diese Regeln gelten, wenn der Verstorbene (juristisch „Erblasser“ genannt) kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. Solche Dokumente nennt man „Verfügung von Todes wegen“. Das Gesetz sorgt so dafür, dass das Vermögen in der Familie bleibt. Die starren Regeln führen aber oft zu Erbengemeinschaften und Konflikten….