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Formfehler bei Kündigung? Was Sie jetzt tun müssen!

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Sie haben eine Kündigung mit Formfehlern erhalten, etwa per E-Mail oder ohne gültige Unterschrift. Ein solches Schreiben ist rechtlich ungültig. Doch Vorsicht: Handeln Sie bei einer fehlerhaften schriftlichen Kündigung nicht, greift nach drei Wochen eine gesetzliche Fiktion: Der Formfehler gilt als geheilt, die Kündigung wird wirksam und Sie verlieren Ihren Job. Welche Schritte müssen Sie sofort einleiten, um das zu verhindern?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Ein Arbeitgeber kündigt Ihnen, aber das Schreiben hat offensichtliche Formfehler, wie die Zustellung per E-Mail oder eine fehlende Originalunterschrift. Trotz dieses formalen Fehlers müssen Sie schnell aktiv werden, da die Kündigung sonst nach kurzer Zeit als gültig behandelt wird.
  • Das größte Risiko: Das Gesetz schreibt vor, dass die Kündigung nach nur drei Wochen automatisch als vollständig wirksam gilt, selbst wenn sie juristisch fehlerhaft war. Verpassen Sie diese kurze Frist, verlieren Sie unwiderruflich Ihren Arbeitsplatz.
  • Die wichtigste Regel: Reichen Sie zwingend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht ein. Nur so können Sie sich auf die formalen Fehler berufen und Ihren Job retten.
  • Typische Situationen: Die Kündigung wird mündlich, per E-Mail, Fax oder als Fotokopie zugestellt, da das Gesetz zwingend ein unterschriebenes Original auf Papier verlangt. Ein Formfehler liegt auch vor, wenn ein Vertreter unterschreibt, aber keine schriftliche Vollmacht des Arbeitgebers beilegt.
  • Erste Schritte: Notieren Sie sofort das genaue Zugangsdatum des Schreibens, denn ab diesem Tag beginnt die Drei-Wochen-Frist. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Fehler prüfen und die nötigen Schritte rechtzeitig für Sie einleiten.
  • Häufiger Irrtum: Der größte Irrtum ist die Annahme, eine offensichtlich fehlerhafte Kündigung (z. B. per E-Mail) sei automatisch ungültig und könne deshalb einfach ignoriert werden.

Warum ist eine formunwirksame Kündigung eine tickende Zeitbombe?

Sie halten ein offensichtlich fehlerhaftes Kündigungsschreiben in der Hand: Es kam per E-Mail, die Unterschrift fehlt oder eine unbefugte Person hat unterzeichnet. Ihr erster Gedanke mag sein: „Das ist sowieso ungültig, ich muss nichts tun.“ Doch genau dieser Gedanke ist eine gefährliche Falle, die Sie Ihren Job kosten kann.

Was ist der Unterschied zwischen Form- und Inhaltsfehlern?

Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Formfehlern und Inhaltsfehlern. Ein Inhaltsfehler bedeutet: Die Kündigung ist formal korrekt, aber der Kündigungsgrund ist nicht stichhaltig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Vorwürfe gegen Sie nicht stimmen. Hier müssen Sie klagen, damit das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt.

Formfehler vs. Inhaltsfehler: Der entscheidende Unterschied



Warum wird eine fehlerhafte Kündigung nach 3 Wochen wirksam?

Das klingt zunächst widersprüchlich. Der Grund für diese strenge Regel ist aber, schnell für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit für beide Seiten zu sorgen. Eine formunwirksame Kündigung ist hingegen von Anfang an rechtlich nicht existent, also nichtig. Das Paradoxe: Handeln Sie nicht, gilt diese Kündigung nach nur drei Wochen als wirksam. Das Gesetz behandelt sie dann so, als wäre sie immer korrekt gewesen. Deshalb müssen Sie zwingend innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Klage beim Arbeitsgericht erheben. Nur so können Sie die formale Unwirksamkeit feststellen lassen und Ihren Job retten….


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