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Festsetzung der Anwaltsvergütung: Wann Einwand ‚kein Mandat‘ unbeachtlich ist

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Trotz eines Streitwerts von 4,6 Millionen Euro verlangte der Anwalt die Festsetzung der Anwaltsvergütung in Höhe von 36.867 Euro. Der Mandant bestritt das Auftragsverhältnis, doch dieses klassische Veto war für das Gericht überraschend bedeutungslos. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 W 170/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 02.06.2025
  • Aktenzeichen: 18 W 170/24
  • Verfahren: Anwaltsvergütungsfestsetzung (Beschwerde)
  • Rechtsbereiche: Anwaltsvergütungsrecht, Zivilprozess

  • Das Problem: Eine Anwaltskanzlei wollte eine Vergütung von über 36.000 Euro gerichtlich festsetzen lassen. Die Mandantin behauptete, es fehle an einem wirksamen Auftragsverhältnis. Die Vorinstanz lehnte den Antrag allein aufgrund dieser Einwände ab.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Festsetzung von Anwaltskosten automatisch abgelehnt werden, sobald der Schuldner Einwände gegen den eigentlichen Auftrag erhebt? Oder muss der Anspruch dennoch festgesetzt werden, wenn diese Einwände offensichtlich unbegründet sind?
  • Die Antwort: Nein. Die Festsetzung muss stattfinden, wenn die Einwände des Schuldners gegen den Auftrag offensichtlich unbegründet sind. Das Gericht stellte fest, dass die Mandantin einen Auftrag unterzeichnet hatte und die Kanzlei nachweislich für sie tätig war.
  • Die Bedeutung: Der Rechtspfleger muss außergebührenrechtliche Einwände prüfen, wenn sie offenkundig falsch sind. Schuldner können die Festsetzung von Anwaltskosten nicht durch pauschale und haltlose Behauptungen blockieren.

Der Fall vor Gericht


Womit kann ein Anwalt sein Honorar im Schnellverfahren durchsetzen?

Es gibt im deutschen Recht einen Schnellweg für Anwälte, um an ihr Honorar zu kommen: das Verfahren zur Festsetzung der Anwaltsvergütung nach § 11 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Ein einfacher Antrag, ein schneller Beschluss, fertig. Doch dieses Verfahren hat eine eingebaute Notbremse. Zieht der Mandant sie, indem er einen grundlegenden Einwand erhebt – etwa, dass er den Anwalt gar nicht beauftragt hat –, stoppt die Maschine sofort. Eine Firma versuchte genau das, um eine Rechnung über 36.867,01 Euro abzuwehren. Das Oberlandesgericht Frankfurt musste klären, ob diese Notbremse auch dann greift, wenn sie missbräuchlich gezogen wird.

Warum eskalierte ein Streit um eine Anwaltsrechnung?

Eine Kanzlei hatte eine Firma in einem komplexen Gerichtsverfahren vertreten. Der Streitwert war enorm: über 4,6 Millionen Euro. Die Anwälte arbeiteten sich ein, bereiteten Schriftsätze vor und traten für ihre Mandantin im Gerichtstermin auf. Alles schien seinen geregelten Gang zu gehen. Es existierte eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, unterzeichnet von beiden Seiten. E-Mails wurden ausgetauscht. Die Kanzlei stellte eine Vorschussrechnung. Ein Vertreter der Firma signalisierte sogar, die Zahlung sei angewiesen. Nach dem erstinstanzlichen Urteil, in dem die Kanzlei als offizielle Prozessbevollmächtigte genannt wurde, schickte sie ihre Abschlussrechnung. Dann kam die überraschende Wende. Die Firma weigerte sich zu zahlen. Als die Kanzlei das vereinfachte Festsetzungsverfahren nach § 11 RVG einleitete, legte die ehemalige Mandantin Widerspruch ein. Ihre zentrale Behauptung: Es habe nie ein wirksames Auftragsverhältnis bestanden. Alternativ sei der Auftrag nur unter der Bedingung erteilt worden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt….


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