Ein Dortmunder fälschte systematisch Unterlagen, um sich mit einem fiktiven Arbeitsverhältnis als Bauhelfer Leistungen vom Jobcenter zu erschleichen. Diese Masche zur Sicherung einer dauerhaften Einnahmequelle führte zur juristischen Einstufung als gewerbsmäßiger Betrug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 767 Ls 67/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Dortmund
- Datum: 10.01.2025
- Aktenzeichen: 767 Ls 67/24
- Verfahren: Strafverfahren wegen Betruges
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Sozialrecht
- Das Problem: Ein Mann erschlich sich über längere Zeit Sozialleistungen vom Jobcenter. Er reichte wiederholt gefälschte Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen ein, um ein nicht existierendes Arbeitsverhältnis vorzutäuschen.
- Die Rechtsfrage: Muss das wiederholte Erschleichen von Sozialleistungen mit gefälschten Dokumenten als Gewerbsmäßiger Betrug bestraft werden?
- Die Antwort: Ja. Das planmäßige und wiederholte Vorgehen stellte einen gewerbsmäßigen Betrug in drei Fällen dar, wobei es sich einmal um einen Versuch handelte. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen wurden eingezogen.
- Die Bedeutung: Wer Leistungen durch wiederholte und planmäßige Täuschung erhält, muss mit einer strengeren Strafe wegen gewerbsmäßigen Betruges rechnen. Unrechtmäßig erlangte Vermögensvorteile werden vom Gericht zwingend eingezogen.
Der Fall vor Gericht
Wann liegt gewerbsmäßiger Betrug beim Jobcenter vor?
Ein Mann suchte keine Arbeit. Er schuf sich eine auf dem Papier. Mit einem Komplizen baute er das perfekte Trugbild eines Bauhelfers, komplett mit gefälschten Lohnzetteln und Verträgen. Das Ziel war nicht, eine Lücke zu überbrücken, sondern eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen. Für das Amtsgericht Dortmund war das mehr als ein einfacher Betrug – es war ein Geschäftsmodell. Die Masche des Mannes war systematisch. Über Monate reichte er beim Jobcenter immer wieder Anträge auf Sozialleistungen ein. Als Beleg für seine angebliche Anstellung bei einem gewissen P. legte er gefälschte Arbeitsverträge, Verdienstbescheinigungen und Meldungen zur Sozialversicherung vor. Die Behörde zahlte. Geld floss auf sein Konto, an seinen Vermieter, an die Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Trugbild, finanziert mit Steuergeldern. Das Gericht sah hier nicht nur eine einzelne Lüge. Es erkannte ein planvolles Vorgehen. Der Mann wiederholte seine Täuschung mehrfach, um sich fortlaufend Geld zu verschaffen. Genau das macht einen einfachen Betrug nach dem Strafgesetzbuch (§ 263 Abs. 1 StGB) zu einem gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB). Die Absicht, sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu sichern, hebt die Tat auf eine höhere Stufe. Das Gericht wertete die wiederholten Anträge und die professionell anmutenden Fälschungen als klares Indiz für diese Gewerbsmäßigkeit. Selbst als ein Antrag noch in der Schwebe war und kein Geld floss, bewerteten die Richter dies als strafbaren Versuch. Der Plan war da, nur die Auszahlung stand noch aus.
Wie hoch ist die Strafe für wiederholten Sozialleistungsbetrug?
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Diese Strafe wurde Zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung spiegelt eine sorgfältige Abwägung wider – die Schwere der Tat auf der einen Seite, die persönliche Situation des Mannes auf der anderen….