Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verleumdung durch Internetbewertung: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein Familienstreit eskalierte, als der Sohn wegen Verleumdung durch Internetbewertung unwahre Angaben zur Firma des Vaters auf einer öffentlichen Plattform publizierte. Die Richter mussten feststellen, ob diese scharfe Kritik noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist – das Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ds 281/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Gronau
  • Datum: 25.01.2025
  • Aktenzeichen: 4 Ds 281/24
  • Verfahren: Strafsache
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafzumessung

  • Das Problem: Ein Mann veröffentlichte unwahre und schwere Anschuldigungen gegen seinen Vater in zwei öffentlichen Online-Bewertungen eines Unternehmens. Das Gericht musste klären, ob das Verbreiten dieser falschen Tatsachen den Tatbestand der Verleumdung erfüllt.
  • Die Rechtsfrage: Macht man sich strafbar, wenn man in einer öffentlichen Internetbewertung wissentlich falsche und rufschädigende Tatsachen über eine andere Person verbreitet?
  • Die Antwort: Ja. Der Mann wurde wegen Verleumdung in zwei Fällen verurteilt. Die Aussagen enthielten konkrete, falsche Tatsachenbehauptungen, die öffentlich zugänglich waren und den Vater verächtlich machen sollten.
  • Die Bedeutung: Wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen in Online-Bewertungen sind keine geschützte Meinungsäußerung, sondern eine Straftat. Obwohl der Verurteilte vorbestraft war, wurde die sechsmonatige Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund seines Geständnisses und seiner Therapiebereitschaft zur Bewährung ausgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Wie wurde aus einer simplen Online-Kritik eine Straftat?

Es begann mit einer Ein-Sterne-Bewertung auf Google. Ein junger Mann, unzufrieden und im Konflikt mit seinem Vater, griff zur digitalen Waffe. In seiner ersten Rezension für die väterliche Firma klagte er über schlechte Erreichbarkeit und offene Geldschulden – ein alltäglicher Vorgang in der Welt der Online-Bewertungen. Doch wenige Wochen später eskalierte der Text. Aus der Beschwerde wurde eine öffentliche Anklageschrift. Der Sohn fügte Vorwürfe hinzu, die von Diebstahl und Gewaltandrohungen bis zu schwersten Misshandlungen in der Kindheit reichten. Er behauptete, sein Vater habe sein Sparbuch gestohlen, ihn geschlagen, eingesperrt und psychisch gefoltert. Er zog sogar eine Verbindung zu einem verurteilten „Skandalarzt“. Diese Anschuldigungen waren nun für jeden im Internet sichtbar. Plötzlich war der Familienstreit kein Fall mehr für eine Schlichtung, sondern für den Staatsanwalt.

Warum wertete das Gericht die Bewertung als strafbare Verleumdung?

Der entscheidende Punkt war die Art der Vorwürfe. Das Gesetz unterscheidet streng zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung. Eine Meinung („Ich finde den Service schlecht“) ist geschützt. Eine Tatsachenbehauptung („Der Chef stiehlt Geld“) muss beweisbar sein. Ist sie nachweislich falsch und dazu geeignet, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen, wird es strafbar. Das Gericht sah in den Aussagen des Sohnes genau das: eine Kette von unwahren Tatsachenbehauptungen, die den Tatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllten. Die Vorwürfe des Diebstahls, der Körperverletzung und der Kindesmisshandlung sind konkrete, überprüfbare Anschuldigungen. Da das Gericht feststellte, dass diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprachen, waren sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Sohn hatte bewusst unwahre Fakten verbreitet, um den Ruf seines Vaters zu zerstören….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv