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Probezeitkündigung trotz Übernahmezusage: Wann ist sie unwirksam?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Wirtschaftsjurist erhielt von seinem Abteilungsdirektor die mündliche Zusage für eine Übernahme, nur wenige Tage später folgte die Probezeitkündigung. Der Arbeitgeber berief sich auf sein Kündigungsrecht, doch diese Probezeitkündigung stellte den arbeitsrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben auf die Probe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 SLa 317/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
  • Datum: 14.01.2025
  • Aktenzeichen: 3 SLa 317/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Kündigungsrecht, Arbeitsrecht, Grundsatz von Treu und Glauben

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter während der sechsmonatigen Probezeit mit zwei Wochen Frist. Die Kündigung erfolgte kurz nachdem der zuständige Abteilungsdirektor dem Mitarbeiter unstreitig die Übernahme zugesagt hatte.
  • Die Rechtsfrage: Ist eine Probezeitkündigung unwirksam, wenn sie in einem unvereinbaren Widerspruch zu einer kurz zuvor erteilten, bindenden Übernahmezusage des Arbeitgebers steht?
  • Die Antwort: Nein, die Kündigung ist unwirksam. Das Gericht sah die Kündigung als widersprüchliches Verhalten an, das gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstieß, weil der Arbeitgeber kein nachträglich eingetretenes Ereignis als Grund nennen konnte.
  • Die Bedeutung: Arbeitgeber dürfen kein Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses schaffen, um dieses Vertrauen dann ohne neue, triftige Gründe wieder zu zerstören. Zusagen von bevollmächtigten Führungskräften zur Übernahme müssen ernst genommen werden und binden den Arbeitgeber.

Der Fall vor Gericht


Was geschah in den letzten Tagen der Probezeit?

Ein Wirtschaftsjurist stand kurz vor dem Ziel. Seine sechsmonatige Probezeit bei einer großen Rückversicherung in Düsseldorf neigte sich dem Ende zu. Nur noch wenige Wochen trennten ihn von dem Moment, in dem der allgemeine Kündigungsschutz greifen würde – eine rechtliche Sicherheit, die ein Arbeitsverhältnis zementiert. Die Stimmung war gut. Sein direkter Vorgesetzter, ein Prokurist und Abteilungsdirektor, hatte ihn gerade erst zu einem routinemäßigen Jour Fixe getroffen. Das Gespräch endete mit einer beiläufigen, aber folgenschweren Bemerkung. Drei Wochen später hielt der Jurist seine Kündigung in den Händen.

Warum glaubte der Mitarbeiter, sein Job sei sicher?

Der Schlüsselmoment ereignete sich am 17. November 2023. Nach dem Meeting erklärte der Vorgesetzte dem Mitarbeiter, die Personalabteilung habe angefragt, ob man ihn „mit Blick auf die Probezeit übernehmen“ solle. Darauf folgte der Satz, der das Zentrum des gesamten Rechtsstreits werden sollte: „Das tun wir natürlich.“ Der junge Jurist bedankte sich, erleichtert und zuversichtlich. Für ihn war die Sache klar. Sein Chef, der Mann, der seinen Arbeitsvertrag und später auch seine Kündigung unterschreiben würde, hatte ihm die Übernahme fest zugesagt. Er sah keinen Grund, sich nach Alternativen umzusehen. Sein Vertrauen schien absolut gerechtfertigt.

Wie begründete der Arbeitgeber die plötzliche Kehrtwende?

Am 8. Dezember wurde dem Juristen die Kündigung zum 22. Dezember überreicht – eine klassische Probezeitkündigung mit kurzer Frist. Das Unternehmen argumentierte vor Gericht pragmatisch. Die Aussage des Vorgesetzten sei keine rechtlich bindende Zusage gewesen, sondern lediglich eine unverbindliche Absichtserklärung, eine „Wissenserklärung“. Man habe nie auf das Recht verzichtet, innerhalb der Probezeit zu kündigen….


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