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Nötigung im Straßenverkehr bei Flucht vor der Polizei: Fahrverbot, Geldstrafe

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Ein rücksichtsloser Fahrer erzwang auf der Flucht vor der Polizei eine abrupte Vollbremsung eines Verfolgers und wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr angeklagt. Obwohl es zu keiner Kollision kam, sah das Gericht die Definition der Gewalt erfüllt, was drastische Konsequenzen für den Führerschein des Rasers bedeuten könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Ds-263 Js 250/24-93/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Schmallenberg
  • Datum: 19.02.2025
  • Aktenzeichen: 5 Ds-263 Js 250/24-93/24
  • Verfahren: Strafverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht, Nötigung

  • Das Problem: Ein Autofahrer versuchte, einer Polizeikontrolle durch überhöhte Geschwindigkeit und riskantes Fahren zu entkommen. Bei einem schnellen Abbiegemanöver schnitt er einen anderen Autofahrer, der deswegen abrupt bremsen musste.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein rücksichtsloses Fahrmanöver, das einen anderen Fahrer zur Notbremsung zwingt, rechtlich als Nötigung durch Anwendung von „Gewalt“ gewertet werden?
  • Die Antwort: Ja. Das rücksichtslose Fahren mit dem Pkw erzeugte eine Zwangswirkung auf den anderen Fahrer und stellt damit strafbare Gewalt dar. Der Fahrer handelte vorsätzlich, um sich der polizeilichen Verfolgung zu entziehen.
  • Die Bedeutung: Fluchtmanöver vor der Polizei, bei denen Dritte gefährdet werden, gelten als schwere Nötigung und sind verwerflich. Solche Taten ziehen neben einer Geldstrafe regelmäßig auch ein mehrmonatiges Fahrverbot nach sich.

Der Fall vor Gericht


Wann wird ein Auto zur Waffe, ohne sein Ziel zu berühren?

Ein Auto ist eine Tonne Stahl, die mit hoher Geschwindigkeit bewegt wird. Die meisten denken bei Gewalt an einen direkten Stoß, einen Aufprall. Ein 24-jähriger Fahrer musste vor dem Amtsgericht Schmallenberg lernen, dass Gewalt im Straßenverkehr viel subtiler wirken kann. Er berührte niemanden. Trotzdem zwang er einen anderen Autofahrer zu einer Vollbremsung – und fand sich wegen Nötigung auf der Anklagebank wieder. Seine Flucht vor der Polizei endete mit einer entscheidenden Frage: Wie kann ein riskantes Fahrmanöver eine strafbare Gewalttat sein?

Was genau warf die Staatsanwaltschaft dem Fahrer vor?

Der junge Mann war am Abend des 2. März 2024 zu schnell unterwegs. Polizeibeamte bemerkten ihn, nahmen die Verfolgung auf und schalteten Blaulicht und Anhaltesignal ein. Der Fahrer beschleunigte. Er überholte riskant, zwang die Polizei aus Sicherheitsgründen zum Abbruch der Verfolgung. Kurz darauf bog er mit quietschenden Reifen und ohne zu blinken scharf links in eine Nebenstraße ab. Genau in diesem Moment wollte ein anderer Autofahrer aus dieser Straße auf die Kreuzung fahren. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste dieser Zeuge eine Vollbremsung hinlegen. Die Anklage lautete auf Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Vorwurf: Der Fahrer habe den anderen Verkehrsteilnehmer durch sein Manöver gezielt zu einer Handlung – dem abrupten Bremsen – gezwungen. Er nutzte sein Fahrzeug als Mittel der Gewalt.

Warum wertete das Gericht das Manöver als „Gewalt“?

Hier liegt der juristische Kern des Falles. Der Angeklagte hatte den anderen Wagen nicht berührt. Es gab keinen physischen Kontakt. Das Gericht folgte aber einer etablierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Gewalt im Sinne des § 240 StGB meint nicht nur die direkte Einwirkung von Körperkraft. Sie liegt auch dann vor, wenn eine Handlung eine Physisch wirkende Zwangswirkung entfaltet….


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