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Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages: Nichtigkeit beim Umgehen des Weiterverkaufsverbots

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Ein Autokäufer ignorierte das Weiterverkaufsverbot des Herstellers, um einen Mercedes G63 sofort gewinnbringend weiterzuhandeln und forderte 100.000 Euro Gewinn. Diese gezielte Umgehung des Vertragsrechts führte am Ende dazu, dass der gesamte ursprüngliche Kaufvertrag plötzlich seine Gültigkeit verlor.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 36 U 1457/24 e[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 04.04.2025
Aktenzeichen: 36 U 1457/24 e
Verfahren: Berufung
Rechtsbereiche: Zivilrecht, Kaufrecht, Sittenwidrigkeit

Das Problem: Ein Händler von Luxusautos forderte Schadenersatz von einer Reinigungsunternehmerin. Die Unternehmerin hatte dem Händler ein neu bestelltes Luxusfahrzeug nicht geliefert. Dies, obwohl die Unternehmerin dem Fahrzeughersteller vertraglich zusichern musste, das Auto nicht sofort weiterzuverkaufen.
Die Rechtsfrage: Ist ein Kaufvertrag zwischen zwei Parteien ungültig, wenn sie bewusst zusammenarbeiten, um vertragliche Verkaufsbeschränkungen eines Dritten zu umgehen?
Die Antwort: Ja, der Kaufvertrag ist ungültig. Das Gericht sah den Vertrag als sittenwidrig an, weil Händler und Unternehmerin vorsätzlich den Vertragsbruch gegenüber dem Hersteller herbeiführten. Dadurch verlor der Händler seinen Anspruch auf Schadenersatz.
Die Bedeutung: Das Urteil bestätigt, dass Vereinbarungen, die bewusst auf die Umgehung schützenswerter Verkaufsverbote Dritter abzielen, unwirksam sind. Wer Dritte vorsätzlich zum Vertragsbruch verleitet, kann daraus keine Ansprüche ableiten.


Der Fall vor Gericht

Warum war der Kaufvertrag über den Mercedes eine juristische Zeitbombe?
Manchmal sind Verträge wie präzise gebaute Maschinen. Jedes Rädchen greift ins andere, jede Unterschrift zementiert eine Pflicht. Ein Münchner Autohä[…]


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