Die Umschreibung der albanischen Fahrerlaubnis scheiterte für einen Lkw-Fahrer am Kriterium des ordentlichen Wohnsitzes beim Führerschein-Erwerb. Entscheidend war nicht der Kaufzeitpunkt, sondern eine kurz zuvor erfolgte behördliche Ablehnung seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CE 25.366 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 07.04.2025
- Aktenzeichen: 11 CE 25.366
- Verfahren: Beschwerdeverfahren gegen eine einstweilige Anordnung
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
- Das Problem: Ein Lkw-Fahrer aus Albanien beantragte die Umschreibung seines dort ausgestellten Führerscheins. Die zuständige Behörde lehnte dies ab, weil sie meinte, der Mann habe den Führerschein erschlichen, da er seinen Wohnsitz bereits in Deutschland hatte.
- Die Rechtsfrage: Gilt ein in Albanien neu ausgestellter Führerschein in Deutschland, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt der Ausstellung in Deutschland gemeldet war, aber noch auf eine feste Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung wartete?
- Die Antwort: Nein, die Beschwerde der Behörde wurde abgewiesen. Das Gericht entschied, dass der Mann am fraglichen Tag (14.02.2024) seinen gefestigten Wohnsitz noch in Albanien hatte, da seine persönlichen Bindungen und die berufliche Perspektive in Deutschland noch nicht gesichert waren. Er erhält daher vorläufig die deutsche Fahrerlaubnis.
- Die Bedeutung: Bei der Prüfung, ob ein Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland vorliegt, zählen die tatsächlichen, gefestigten Lebensverhältnisse (Familie, gesicherte Arbeit) mehr als bloße Meldeadressen oder kurzfristige Mietverträge. Die Behörde muss nun im Hauptverfahren die weiteren Voraussetzungen für die endgültige Umschreibung prüfen.
Der Fall vor Gericht
Warum wollte eine Behörde einem Lkw-Fahrer den Führerschein verbieten, weil er in Deutschland arbeiten wollte?
Ein Mann aus Albanien kommt nach Deutschland, um als Lkw-Fahrer zu arbeiten. Er hat einen Arbeitsvertrag in der Tasche und einen frisch in seiner Heimat ausgestellten albanischen Führerschein. Doch als er diesen umschreiben lassen will, stellt sich die deutsche Fahrerlaubnisbehörde quer. Ihre Logik war paradox: Gerade weil der Mann die Absicht hatte, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, sei sein albanischer Führerschein hierzulande ungültig. Der Fall landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und drehte sich um eine einzige, aber entscheidende Frage: Wo war der wahre Lebensmittelpunkt des Mannes an dem Tag, als er seinen neuen Führerschein in den Händen hielt?
Was genau ist das „Wohnsitzprinzip“ und warum ist es so entscheidend?
Das deutsche Fahrerlaubnisrecht ist streng. Ein Führerschein aus einem Land außerhalb der EU – einem sogenannten Drittstaat wie Albanien – darf nur dann in einen deutschen umgeschrieben werden, wenn er rechtmäßig erworben wurde. Ein zentrales Kriterium dafür ist das Wohnsitzprinzip. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt fest, dass eine ausländische Fahrerlaubnis hier nicht anerkannt wird, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits seinen „ordentlichen Wohnsitz“ in Deutschland hatte (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FeV). Im Klartext bedeutet das: Wer in Deutschland lebt, muss auch hier seinen Führerschein machen oder umschreiben lassen. Man kann nicht einfach in den Urlaub fliegen, dort schnell eine Fahrerlaubnis erwerben und diese dann in Deutschland nutzen….