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MPU-Anordnung bei hohem THC-Wert: Führerscheinentzug bei 11 ng/ml ohne MPU?

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Nach einer Verkehrskontrolle mit 11 ng/ml THC drohte dem Autofahrer der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine sofortige MPU-Anordnung bei hohem THC-Wert. Doch nicht nur die Droge selbst, sondern seine eigene, widersprüchliche Zeitaussage zum Konsum besiegelte den sofortigen Führerscheinentzug. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 6 S 24.7290 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht München
  • Datum: 26.05.2025
  • Aktenzeichen: M 6 S 24.7290
  • Verfahren: Eilantrag gegen den sofortigen Führerscheinentzug
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Cannabis und Straßenverkehr

  • Das Problem: Ein Autofahrer wehrte sich gegen den sofortigen Entzug seines Führerscheins. Die Behörde hatte ihm die Fahrerlaubnis entzogen, weil er ein gefordertes medizinisches Gutachten nicht vorgelegt hatte.
  • Die Rechtsfrage: War die Behörde berechtigt, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) zu fordern? War der sofortige Führerscheinentzug rechtens, weil das Gutachten fehlte?
  • Die Antwort: Nein, der Eilantrag wurde abgelehnt. Die Anordnung des Gutachtens war rechtmäßig, da zusätzliche Beweise für Cannabismissbrauch vorlagen. Deshalb durfte die Behörde die Nichteignung des Fahrers annehmen.
  • Die Bedeutung: Hohe THC-Werte (hier: 11 ng/ml) in Kombination mit drogentypischen Auffälligkeiten gelten als „Zusatztatsachen“. Diese Zusatztatsachen rechtfertigen eine MPU-Anordnung auch nach der neuen Gesetzeslage. Wer ein rechtmäßig gefordertes Gutachten nicht vorlegt, verliert den Führerschein sofort.

Der Fall vor Gericht


Wann wird eine harmlose Erklärung zum juristischen Bumerang?

Zwei Joints am Vorabend. Das war die Erklärung eines Autofahrers, als die Polizei ihn im Mai 2023 in München für eine allgemeine Verkehrskontrolle stoppte. Die Beamten hatten drogentypische Auffälligkeiten notiert: Nervosität, zitternde Hände, ein unsicherer Stand. Eine Blutprobe bestätigte den Cannabiskonsum mit einem Wert von 11 Mikrogramm THC pro Liter Blutserum. Genau die Zeitangabe des Fahrers sollte ihm später zum Verhängnis werden. Denn Wissenschaftler können ziemlich genau berechnen, wie schnell THC im Körper abgebaut wird. Ihre Modelle machten aus der harmlos klingenden Erklärung ein handfestes Indiz für ein tieferliegendes Problem: die mögliche Unfähigkeit, Konsum und Fahren zuverlässig zu trennen.

Warum reichte der Behörde ein einziger Vorfall für eine MPU-Anordnung?

Nach der Verkehrskontrolle forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Mann auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. Die Behörde zweifelte an seiner Fahreignung. Der Fahrer weigerte sich und legte stattdessen negative Drogen-Screenings vor, um seine zwischenzeitliche Abstinenz zu beweisen. Er argumentierte, ein einmaliger Verstoß reiche nicht für eine derart einschneidende Maßnahme. Hier lag sein erster Denkfehler. Die Behörde stützte ihre Forderung nicht allein auf die Fahrt unter Cannabiseinfluss. Sie zog sogenannte Zusatztatsachen heran, die den Verdacht auf einen Cannabismissbrauch begründeten – ein Begriff, der im Fahrerlaubnisrecht eine mangelnde Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme beschreibt. Diese Zusatztatsachen waren für die Behörde eine Kombination aus drei Elementen:

  1. Die von der Polizei dokumentierten Ausfallerscheinungen.
  2. Der mit 11 ng/ml hohe THC-Wert, der mehr als das Dreifache des gesetzlichen Grenzwerts für eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) von 3,5 ng/ml beträgt….

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