Nach einem wuchtigen Schlag erlitt das Opfer durch den resultierenden unkontrollierten Sturz lebensgefährliche Kopfverletzungen. Der Täter argumentierte, er habe keine medizinischen Kenntnisse gehabt, um die Folgen vorauszusehen, doch die juristische Bewertung des Vorsatzes überrascht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 203 StRR 200/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 20.05.2025
- Aktenzeichen: 203 StRR 200/25
- Verfahren: Revision im Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Körperverletzung
- Das Problem: Ein Mann wurde verurteilt, weil er eine Frau so wuchtig ins Gesicht geschlagen hatte, dass sie stürzte und sich schwere, potenziell lebensgefährliche Verletzungen zuzog. Der Mann legte Revision ein und argumentierte, er habe die Lebensgefahr nicht erkennen können, da ihm medizinisches Fachwissen fehle.
- Die Rechtsfrage: Kann ein wuchtiger Schlag ins Gesicht, der einen schweren Sturz auslöst, als lebensgefährliche Behandlung gewertet werden, auch wenn der Täter kein Mediziner ist?
- Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Ausschlaggebend ist die konkrete Gefahr, die durch die Art des Schlages und des Sturzes entsteht – nicht das medizinische Fachwissen des Täters.
- Die Bedeutung: Wer mit großer Wucht gegen den Kopf schlägt und einen schweren Sturz in Kauf nimmt, handelt juristisch lebensgefährdend. Täter können sich nicht auf fehlende medizinische Kenntnisse berufen, um eine höhere Strafe wegen Lebensgefährdung zu vermeiden.
Der Fall vor Gericht
Wann wird ein Faustschlag zur „lebensgefährdenden Behandlung“?
Es war nicht nur der Schlag, der den Fall vor das Bayerische Oberste Landesgericht brachte. Es war der Sturz. Die Faust eines Mannes traf das Gesicht einer Frau – ein wuchtiger Aufprall, der sie rückwärts zu Boden riss. Ihr Hinterkopf schlug auf den Grund. Die Verletzungen waren schwer, die juristische Frage dahinter noch tiefgreifender: Wird ein Schlag zur „lebensgefährdenden Behandlung“ im Sinne des Strafgesetzbuchs, weil der dadurch ausgelöste Sturz tödlich enden kann? Der Angreifer verteidigte sich: Er sei kein Arzt, er habe die wahre Gefahr nicht erkennen können. Die Richter mussten entscheiden, ob die allgemeine Lebenserfahrung hier ausreichte. Das Landgericht Regensburg hatte den Mann bereits verurteilt. Die Richter sahen in der Tat eine gefährliche Körperverletzung. Konkret stuften sie die Tat als eine „das Leben gefährdende Behandlung“ ein, wie es das Gesetz in § 224 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches (StGB) formuliert. Der entscheidende Punkt für das Gericht war nicht allein die sichtbare Verletzung – eine gebrochene Nase und ein Schädel-Hirn-Trauma. Entscheidend war die Abstrakte Gefahr der Handlung selbst. Ein rechtsmedizinischer Gutachter bestätigte im ersten Prozess die potenzielle Tödlichkeit. Ein derart wuchtiger Schlag ins Gesicht könne zu einem Hirnversagen oder einem Atemstillstand führen. Der anschließende ungebremste Aufprall des Kopfes zementierte diese Einschätzung.
Welche Rolle spielte der Sturz auf den Hinterkopf?
Der Sturz war der Schlüssel zur juristischen Bewertung. Das Gericht sah darin nicht nur eine unglückliche Folge, sondern einen direkten Teil der gefährlichen Handlung. Die Argumentation der Richter war klar: Wer einen Menschen mit solcher Wucht ins Gesicht schlägt, nimmt einen unkontrollierten Sturz billigend in Kauf….