Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Herstellergarantie für den Heimspeicher: Drosselung bei Brandgefahr?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Die Rechte des Käufers bei Leistungsreduzierung des Batteriespeichers wurden geprüft, nachdem ein Hersteller die Leistung eines 15.000 Euro teuren Heimspeichers per Fernzugriff drosselte. Der Eigentümer klagte auf Wiederherstellung, doch die akute Brandgefahr stellte das Gericht vor eine unerwartete juristische Abwägung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 312/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Traunstein
  • Datum: 11.03.2025
  • Aktenzeichen: 2 O 312/24
  • Verfahren: Zivilverfahren (Rechtsstreit)
  • Rechtsbereiche: Herstellergarantie, Eigentumsschutz, Produktsicherheit

  • Das Problem: Ein Kunde verlangte vom Hersteller seines Akkus die Wiederherstellung der vollen Speicherkapazität. Der Hersteller hatte den Akku wegen bekannter Brandvorfälle zeitweise fernabgeschaltet oder die Ladeleistung reduziert.
  • Die Rechtsfrage: Kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Abschaltung aufhebt, fehlerhafte Bauteile austauscht und die volle Leistung des Speichers garantiert?
  • Die Antwort: Nein. Der Kunde konnte keinen konkreten Material- oder Verarbeitungsfehler an seinem Akku beweisen. Die Leistungsreduzierung war eine notwendige und rechtmäßige Sicherheitsmaßnahme des Herstellers zur Gefahrenabwehr.
  • Die Bedeutung: Ein Käufer kann Ansprüche aus einer Herstellergarantie nur durchsetzen, wenn er den konkreten Defekt beweisen kann. Der Hersteller darf vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, um Gefahren durch seine Produkte zu verhindern, ohne dass dies als rechtswidrige Beeinträchtigung gilt.

Der Fall vor Gericht


Wieso scheiterte die Klage auf Reparatur des per Fernzugriff gedrosselten Heimspeichers?

Ein Eigenheimbesitzer investiert über 17.000 Euro in einen hochmodernen Batteriespeicher, ein Versprechen auf Energieunabhängigkeit. Eines Tages funktioniert das teure Gerät nicht mehr richtig – nicht weil es kaputt ist, sondern weil der Hersteller es aus der Ferne gedrosselt hat. Tausende Kilometer entfernt hatte jemand einen Schalter umgelegt und das Eigentum des Mannes eingeschränkt. Der Besitzer klagte auf Wiederherstellung der vollen Leistung und Beseitigung der Brandgefahr. Doch vor dem Landgericht Traunstein ging es um eine viel fundamentalere Frage: War dieser digitale Eingriff eine unerlaubte Störung oder eine rechtlich gebotene Schutzmaßnahme?

Griff die Herstellergarantie für den Heimspeicher in diesem Fall?

Der Kläger stützte seine Forderung maßgeblich auf die vom Hersteller gegebene Garantie. Diese umfasste zwei zentrale Versprechen: eine Leistungsgarantie gegen übermäßigen Kapazitätsverlust durch Alterung und eine Materialgarantie gegen Fehler in Material und Verarbeitung. Das Gericht prüfte beide Punkte. Die Leistungsgarantie passte nicht. Die Kapazität des Akkus war nicht durch natürliche Degradation gesunken. Sie wurde durch einen aktiven Software-Eingriff des Herstellers reduziert. Das ist ein anderer Sachverhalt. Der entscheidende Punkt war die Materialgarantie. Der Kläger argumentierte, die Brandgefahr bei baugleichen Geräten beweise einen grundlegenden Mangel. Die verbauten NCA-Zellen seien nicht sicher, ein solcher Fehler müsse schon bei der Auslieferung bestanden haben. Das Gericht folgte dieser Logik nicht. Es verlangte einen konkreten, schlüssigen Nachweis für einen Material- oder Verarbeitungsfehler im spezifischen Gerät des Klägers. Der bloße Verweis auf vereinzelte Brandfälle bei einer Gesamtstückzahl von rund 66.000 installierten Speichern genügte den Richtern nicht….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv