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Führerscheinentzug wegen Nichtbeibringung einer Fahrprobe: Diese Folgen drohen

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Ein 86-jähriger Autofahrer verlor seinen Führerschein aufgrund der Nichtbeibringung einer Fahrprobe, die wegen gefährlicher Schlangenlinienfahrten angeordnet wurde. Das Gericht musste entscheiden, ob der Schutz der Verkehrssicherheit zwingend über den persönlichen Mobilitätsinteressen des Betroffenen steht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.2006 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 14.05.2025
  • Aktenzeichen: 11 ZB 24.2006
  • Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Ein älterer Fahrer zeigte über Jahre hinweg wiederholt gravierende Fahrauffälligkeiten. Die Behörde ordnete deshalb ein Gutachten über eine Fahrprobe an. Er legte dieses Gutachten nicht fristgerecht vor und verlor daraufhin die Fahrerlaubnis.
  • Die Rechtsfrage: Darf die Behörde den Führerschein entziehen, nur weil ein Fahrer das geforderte Gutachten einer Fahrprobe nicht pünktlich abgibt? War diese Entziehung verhältnismäßig?
  • Die Antwort: Nein, die Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Die Entziehung war rechtmäßig und verhältnismäßig. Das Gericht sah die wiederholten Auffälligkeiten als Grund für erhebliche Eignungszweifel. Das fehlende Gutachten erlaubt rechtlich den Schluss auf die fehlende Fahrbefähigung.
  • Die Bedeutung: Wiederholte schwere Fahrauffälligkeiten rechtfertigen die Anordnung einer Fahrprobe. Wer diese behördliche Prüfung nicht fristgerecht erbringt, verliert die Fahrerlaubnis. Der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer steht über den Mobilitätsinteressen des Betroffenen.

Der Fall vor Gericht


Warum kann ein nicht eingereichtes Gutachten zum Führerscheinentzug führen?

Für den 86-jährigen Autofahrer war die Sache klar: Jahrzehntelang war er unfallfrei gefahren. Er war erfahren, er war vorsichtig. Die vereinzelten Meldungen über seine Fahrweise? Missverständnisse, anonyme Denunziationen. Für die Fahrerlaubnisbehörde zeichnete sich ein anderes Bild. Ein Muster aus Polizeiberichten über Schlangenlinien, Fahrten auf der Gegenfahrbahn und verwirrtes Verhalten. Zwischen diesen beiden Wahrheiten stand eine einzige, simple Anforderung: eine Fahrprobe. Ihre Nicht-Erbringung wurde zum Dreh- und Angelpunkt eines Rechtsstreits, der die Frage klären musste: Wann wiegt die Sicherheit aller schwerer als die Freiheit des Einzelnen?

Unter welchen Voraussetzungen darf die Behörde eine Fahrprobe verlangen?

Eine Behörde kann nicht willkürlich die Fahrtauglichkeit eines Bürgers anzweifeln. Sie benötigt Handfeste Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass jemand nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Im Fall des 86-jährigen Fahrers sammelten sich über Jahre solche Tatsachen an. Es begann 2013 mit der Meldung über Schlangenlinienfahrten. Es folgten weitere Anzeigen und polizeiliche Beobachtungen in den Jahren 2019 und 2023. Ein Polizeibericht beschrieb eine Nachfahrt mit eindeutigen Schlangenlinien, dem Überqueren der Mittellinie und der fehlenden Reaktion auf Anhaltesignale. Diese wiederholten, von unabhängigen Quellen – darunter direkt von Polizeibeamten – dokumentierten Vorfälle bildeten für die Behörde einen ausreichenden Anfangsverdacht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Einschätzung. Das Gericht stellte fest, dass die Summe der Beobachtungen die Annahme rechtfertigte, die praktischen Fahrfertigkeiten des Mannes könnten mangelhaft sein….


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