Trotz gültiger ärztlicher Verschreibung für Medizinal-Cannabis drohte einem Patienten der sofortige Führerschein Verlust durch Medikamentenmissbrauch Cannabis. Die zentrale Frage blieb, ob der kombinierte Konsum die Fahreignung automatisch ausschließt und welche Konsequenzen das neue Cannabisgesetz hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.1712 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Datum: 04.02.2025
- Aktenzeichen: 11 CS 24.1712
- Verfahren: Eilverfahren zur Fahrerlaubnisentziehung (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht
- Das Problem: Ein Fahrer verlor den Führerschein, weil er verschriebenes Medizinal-Cannabis und illegales Cannabis gleichzeitig konsumierte. Er wehrte sich gerichtlich gegen den sofortigen Entzug.
- Die Rechtsfrage: Muss der Führerschein sofort entzogen werden, wenn jemand verschriebenes Cannabis mit illegalem Cannabis mischt, auch wenn das Cannabisgesetz die Regeln gelockert hat?
- Die Antwort: Ja. Der sofortige Entzug bleibt bestehen, da der gleichzeitige Konsum als Missbrauch von psychoaktiven Arzneimitteln gilt. Der Fahrer konnte auch keine glaubhaften Abstinenznachweise vorlegen.
- Die Bedeutung: Wer verschriebenes Cannabis mit illegalem Cannabis kombiniert, nutzt es missbräuchlich und ist sofort fahruntauglich. Diese strenge Bewertung wird durch die Novellierung des Cannabisgesetzes nicht automatisch aufgehoben.
Der Fall vor Gericht
Rezept vom Arzt, Haschisch vom Dealer: Wie ein Patient seinen Führerschein verlor
Man nehme ein ärztliches Rezept für Medizinal-Cannabis. Man füge eine Portion illegal erworbenes Haschisch hinzu. Das Ganze wird mit einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Drogenhandels kombiniert. Das Ergebnis ist ein juristischer Cocktail, der einem jungen Mann die Fahrerlaubnis kostete – und eine grundlegende Frage aufwarf: Wann wird der legale Patient zum ungeeigneten Fahrer? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab eine klare Antwort.
Wieso landete der Fall überhaupt vor Gericht?
Ein junger Mann, geboren 2003, geriet ins Visier der Behörden. Bei einer Verkehrskontrolle präsentierte er sich als Cannabis-Patient und legte ein Rezept vor. Er nehme sein Medikament täglich, Ausfallerscheinungen habe er keine. Eine frühere Wohnungsdurchsuchung zeichnete ein anderes Bild. Dort fanden Beamte nicht nur legales Medizinal-Cannabis, sondern auch Amphetamin, Ecstasy, 22 Gramm Haschisch und Reste gerauchter Joints. Ein Strafgericht verurteilte ihn später wegen Drogenhandels. Für die Fahrerlaubnisbehörde war die Sache klar. Sie zweifelte an der Fahreignung des Mannes und forderte ein ärztliches Gutachten. Der Mann legte das Gutachten nicht fristgerecht vor. Daraufhin entzog ihm das Landratsamt den Führerschein und ordnete an, dass er ihn sofort abgeben muss. Die Begründung: Wer ein gefordertes Gutachten nicht beibringt, gilt als ungeeignet zum Fahren. Der Mann klagte sich durch die Instanzen. Das Verwaltungsgericht Würzburg gab ihm zunächst recht und kippte die sofortige Wirkung des Führerscheinentzugs. Die Regierung von Unterfranken legte dagegen Beschwerde ein. Der Fall landete vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Was war der Kern des Streits zwischen dem Fahrer und der Behörde?…