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Festsetzung des Vergleichsmehrwerts im Arbeitsrecht: 25% der geforderten Summe

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Die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts im Arbeitsrecht wurde nötig, als ein Hotel für den verlorenen Generalschlüssel einer Mitarbeiterin 15.900 Euro veranschlagte. Überraschend setzte das Landesarbeitsgericht den Mehrwert nicht nach der Drohsumme fest, sondern reduzierte das Schadensrisiko auf einen Bruchteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 14/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
  • Datum: 15.05.2025
  • Aktenzeichen: 2 Ta 14/25
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren über Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Arbeitsrecht, Schadensersatz

  • Das Problem: Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses war der Verbleib eines Generalschlüssels ungeklärt. Der Arbeitgeber drohte mit möglichen Austauschkosten von 15.900 Euro. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Streit über diese mögliche Schadensersatzforderung beigelegt.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Einigung über den verlorenen Schlüssel als eigener Geldwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren gewertet werden? Und wenn ja, wie hoch ist dieser Wert festzusetzen?
  • Die Antwort: Ja, die Einigung beseitigt eine Ungewissheit und begründet daher einen eigenen wirtschaftlichen Wert für die Gebührenberechnung. Das Gericht setzte diesen sogenannten Vergleichsmehrwert auf 3.975 Euro fest.
  • Die Bedeutung: Einigungen über unsichere Schadensersatzforderungen (Abgeltungsklauseln) im Arbeitsrecht haben einen eigenen Wert für die Anwaltskosten. Dieser Wert wird stark reduziert, wenn das Gericht das tatsächliche Schadensrisiko und die Haftung (z. B. wegen Fahrlässigkeit) als gering einschätzt.

Der Fall vor Gericht


Wie wird aus einer Drohung mit 15.900 Euro ein handfester Streitwert?

Es begann mit einer E-Mail, die wie eine Drohung klang. 15.900 Euro, so schrieb der Geschäftsführer eines Hotels an die Anwälte seiner ehemaligen Mitarbeiterin, würde der Austausch der kompletten Schließanlage kosten. Der Grund: Ein Generalschlüssel war nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unauffindbar. Monate später, vor dem Arbeitsgericht, schien die Sache mit einer Pauschalregelung in einem Vergleich beigelegt. Doch die Zahl von 15.900 Euro schwebte weiter wie ein Geist über dem Verfahren. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg musste klären, wie man eine solche Drohkulisse in einen handfesten juristischen Wert umrechnet.

Warum stritten die Parteien weiter, obwohl der Fall doch erledigt war?

Der ursprüngliche Streit drehte sich um klassische Forderungen wie Urlaubsabgeltung. Die Parteien schlossen einen Vergleich, um diese Punkte zu beenden. In diesen Vergleich bauten sie eine Klausel ein, die auch alle Ansprüche wegen des verlorenen Schlüssels „abgelten“ sollte. Damit war der Fall für die Angestellte und das Hotel erledigt. Nicht aber für ihre Anwälte. Die Gebühren eines Anwalts richten sich nach dem Streitwert – dem Geldbetrag, um den gestritten wird. Eine solche zusätzliche Abgeltungsklausel kann den Wert des Vergleichs erhöhen. Dieser sogenannte „Vergleichsmehrwert“ führt zu höheren Anwaltsgebühren. Der Arbeitgeber argumentierte, die Regelung zum Schlüssel sei kaum etwas wert, da ein Schaden nie konkret eingetreten sei. Die Anwälte der Angestellten sahen das anders. Sie verwiesen auf die vom Arbeitgeber selbst genannte Summe von 15.900 Euro. Der Streit landete vor dem Landesarbeitsgericht, das nun den fairen Wert dieser Klausel festsetzen musste – eine Entscheidung, die direkt die Höhe der Anwaltsrechnung beeinflusste….


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