Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung bei Vergleichsmehrwert: nur ein Viertel

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Nach dem Verlust eines Generalschlüssels forderte ein Arbeitgeber 15.900 Euro Schadensersatz für die neue Schließanlage von seiner ehemaligen Mitarbeiterin. Das Arbeitsgericht musste nun klären, wie die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung diese hohe Forderung plötzlich auf einen Bruchteil der Summe begrenzt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ca 47/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Nürnberg
  • Datum: 26.03.2025
  • Aktenzeichen: 3 Ca 47/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Festsetzung des Vergleichswerts
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber forderte von seiner Ex-Mitarbeiterin potenziellen Schadensersatz für den Verlust eines Generalschlüssels. Die Kosten für den Austausch der Schließanlage wurden auf 15.900 Euro geschätzt. Im gerichtlichen Vergleich wurde die Frage des Schadensersatzes mitabgegolten. Das Gericht musste bestimmen, wie hoch der Wert dieser Abgeltung für die Berechnung der Anwaltskosten ist.
  • Die Rechtsfrage: Kann eine hohe, nur vorgerichtlich mitgeteilte Schadensersatzforderung gegen eine Arbeitnehmerin den Wert eines gerichtlichen Vergleichs für die Anwaltsgebühren erhöhen? Wenn ja, muss dieser Wert wegen der speziellen Regeln zur Haftung von Arbeitnehmern gekürzt werden?
  • Die Antwort: Ja, die Forderung erhöhte grundsätzlich den Vergleichswert, da sie konkret beziffert war. Das Gericht kürzte den Wert aber drastisch von 15.900 Euro auf 4.240 Euro. Dies geschah aufgrund der Grundsätze zur eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung, welche das reale Haftungsrisiko begrenzen.
  • Die Bedeutung: Wenn Arbeitnehmer Schäden verursachen, wird der tatsächliche Wert der Streitbeilegung vor Gericht wegen der Haftungsbeschränkungen stark reduziert. Dies begrenzt die Grundlage für die Anwaltsgebühren, selbst wenn der Arbeitgeber hohe Kosten behauptet.

Der Fall vor Gericht


Worum ging es in dem Vergleich – und was war der Streit danach?

Ein verlorener Generalschlüssel für ein Hotel. Ein Kostenvoranschlag für eine neue Schließanlage: 15.900 Euro. Als eine ehemalige Mitarbeiterin und ihr Arbeitgeber ihren Streit vor Gericht beilegten, schien diese Summe den Wert ihres Kompromisses in die Höhe zu treiben. Das Arbeitsgericht Nürnberg sah genauer hin – und stellte eine entscheidende Frage: Was ist eine Drohung wert, die man rechtlich kaum durchsetzen kann? Die Ausgangslage war ein typischer Fall für das Arbeitsgericht. Eine Angestellte und ihr ehemaliger Chef stritten über Geld – Urlaubsabgeltung, Lohnfortzahlung, eine Zulage. Doch im Hintergrund schwelte ein größeres Problem. Der Generalschlüssel des Hotels, den die Frau besaß, war unauffindbar. Sie beteuerte, ihn an der Rezeption abgegeben zu haben, konnte aber keinen Beleg vorweisen. Der Geschäftsführer machte seine Position in einer E-Mail unmissverständlich klar: Sollte der Schlüssel nicht auftauchen, stünde der Austausch der gesamten Schließanlage an. Die Kosten dafür bezifferte er mit besagten 15.900 Euro. In der Gerichtsverhandlung einigten sich die Parteien. Ihr Vergleich regelte nicht nur die Lohnansprüche, sondern enthielt auch eine Klausel, die alle Forderungen wegen des Schlüssels erledigen sollte. Damit war der Fall für sie vom Tisch – doch für ihre Anwälte fing er erst an. Die Gebühren eines Anwalts richten sich nach dem Streitwert. Wird in einem Vergleich ein Thema miterledigt, das nicht Teil der ursprünglichen Klage war, entsteht ein sogenannter Vergleichsmehrwert….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv