Ein Anwalt forderte im Kündigungsschutzverfahren eine höhere Vergütung für zusätzliche Hilfsanträge und die Verhandlung über ein Endzeugnis. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass diese intensive Mehrarbeit den gesetzlichen Gerichtswert von 7.800 Euro nicht erhöhen durfte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 36/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
- Datum: 16.07.2025
- Aktenzeichen: 2 Ta 36/25
- Verfahren: Beschwerde über die Festsetzung des Anwaltshonorars
- Rechtsbereiche: Anwaltsvergütung, Gerichtskostenrecht, Arbeitsrecht
- Das Problem: Der Anwalt eines ehemaligen Mitarbeiters forderte eine höhere Abrechnungsgrundlage für seine Gebühren. Er wollte dafür auch den Wert von zusätzlichen, außergerichtlich verhandelten Punkten wie ein Zeugnis anrechnen lassen.
- Die Rechtsfrage: Darf ein Anwalt für die Berechnung seiner Vergütung zusätzliche Werte ansetzen, wenn er im Kündigungsschutzverfahren Hilfsanträge gestellt und außergerichtlich über Punkte wie ein Endzeugnis verhandelt hat?
- Die Antwort: Nein. Die Anwaltsvergütung muss sich zwingend nach dem Gerichtswert richten, der hier 7.800 Euro betrug. Hilfsanträge, über die das Gericht nicht entschieden hat, dürfen den Wert nicht erhöhen.
- Die Bedeutung: Im Arbeitsrecht richtet sich das Anwaltshonorar primär nach dem Gerichtswert des Kündigungsschutzstreits (drei Monatsgehälter). Außergerichtliche Verhandlungen über Zeugnisse oder Vorwürfe erhöhen den Wert nur, wenn es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt.
Der Fall vor Gericht
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage, die in einem Versäumnisurteil unterging, schien längst Geschichte. Doch fast vier Jahre später hallte der Fall im Gerichtssaal nach. Diesmal stritt nicht der entlassene Mitarbeiter gegen seinen Chef, sondern der damalige Anwalt für sein eigenes Honorar. Er war überzeugt, seine Arbeit sei mehr wert gewesen als das, was die Akten auf den ersten Blick verrieten. Er hatte hinter den Kulissen verhandelt. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg sah das anders und legte trocken dar, wann juristische Nebenschauplätze den Preis bestimmen – und wann sie einfach nur Lärm sind.
Warum wurde die Anwaltsvergütung an den Gerichtswert gebunden?
Der Anwalt hatte eine klare Forderung. Für die Vertretung seines ehemaligen Mandanten wollte er ein Honorar, das sich aus einem Gegenstandswert von über 15.000 € berechnet. Seine Kalkulation: Drei Monatsgehälter für den Kampf gegen die Kündigung, ein weiteres Monatsgehalt für den Antrag auf Weiterbeschäftigung und zusätzlich gut 5.000 € für seine außergerichtlichen Verhandlungen über ein Arbeitszeugnis und andere Details. Das Arbeitsgericht genehmigte ihm nur einen Bruchteil. Es setzte den Wert seiner Tätigkeit auf 7.800 € fest – das entspricht genau drei Bruttomonatsgehältern des damaligen Klägers. Der Anwalt legte Beschwerde ein. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies diese Beschwerde zurück und zementierte damit die niedrigere Summe. Der entscheidende Punkt war eine eiserne Regel im deutschen Kostenrecht. Die Vergütung eines Anwalts richtet sich in Gerichtsverfahren grundsätzlich nach dem Wert, den das Gericht selbst für das Verfahren ansetzt. Diesen Wert nennt man Gerichtswert. Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) koppelt in § 32 die Anwaltsgebühren direkt an diesen Gerichtswert….