Nach einer fristlosen Kündigung musste das LAG München die komplexe Berechnung des Gegenstandswerts im Arbeitsgericht festlegen, da der Streitwert 30.000 Euro überstieg. Das Gericht überraschte die Parteien: Weder die hilfsweise Kündigung noch der Gehaltsantrag führten zur erwarteten Aufsummierung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ta 74/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht München
- Datum: 16.07.2025
- Aktenzeichen: 3 Ta 74/25
- Verfahren: Beschwerdeverfahren zur Wertfestsetzung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Anwaltskosten, Gerichtskosten
- Das Problem: Die Anwälte des Arbeitnehmers legten Beschwerde ein, weil sie die vom Arbeitsgericht festgesetzten Werte für das Verfahren und den gerichtlichen Vergleich für zu niedrig hielten. Sie wollten höhere Werte festsetzen lassen, um höhere Anwaltsgebühren zu erhalten.
- Die Rechtsfrage: Dürfen die Werte für verschiedene Anträge, wie Kündigungsschutzklagen und Klagen auf Feststellung einer Gehaltserhöhung, addiert oder müssen sie auf einen Höchstbetrag begrenzt werden?
- Die Antwort: Nein, das Gericht setzte die Werte sogar herab. Die Werte für den Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses werden auf das Vierteljahresentgelt des Klägers begrenzt, da sie wirtschaftlich dasselbe Ziel verfolgen.
- Die Bedeutung: Diese Entscheidung bestätigt, dass Arbeitsgerichte bei Kündigungsschutz- und Bestandsstreitigkeiten die Kostenbasis zugunsten des Arbeitnehmers stark auf drei Monatsgehälter deckeln. Lediglich die Einigung über ein wohlwollendes Zeugnis im Vergleich erhöhte den Gesamtwert zusätzlich.
Der Fall vor Gericht
Warum wurde ein Sieg für die Anwälte zur Kostenfalle?
Manchmal ist ein Sieg nur der Anfang neuer Probleme. Für einen Arbeitnehmer in München schien der Rechtsstreit gegen seinen ehemaligen Chef mit einem Vergleich gut ausgegangen zu sein. Doch seine Anwälte sahen das anders. Sie legten Beschwerde ein, weil sie glaubten, der Fall sei wertvoller gewesen, als das erste Gericht es sah. Das Ergebnis war eine kalte Dusche: Statt mehr Geld zu bekommen, wurde der Wert des gesamten Falles herabgestuft – und die Anwaltsrechnung am Ende kleiner. Das Landesarbeitsgericht München musste klären, nach welchen Regeln die Berechnung des Gegenstandswerts im Arbeitsgericht wirklich funktioniert.
Worum ging es im ursprünglichen Konflikt?
Ein Angestellter hatte eine gestaffelte Gehaltserhöhung vertraglich zugesichert bekommen. Sein Lohn sollte von 3.000 auf 4.000 Euro steigen. Nach einer Erkrankung konnte er seine Tätigkeit nicht mehr wie früher ausüben. Das Unternehmen widerrief daraufhin die letzte Gehaltsstufe. Der Mann klagte auf Feststellung, dass die Erhöhung weiter gilt. Der Konflikt eskalierte. Das Unternehmen sprach eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus, hilfsweise eine ordentliche. Der Arbeitnehmer hatte kurz zuvor selbst gekündigt. Der Fall endete schließlich mit einem gerichtlichen Vergleich. Dieser regelte das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Zahlung des höheren Gehalts bis zum Schluss und die Ausstellung eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses.
Wie wurde der Wert des Falles zunächst berechnet?
Nach dem Vergleich beantragten die Anwälte des Klägers die Festsetzung des Streitwerts. Dieser Wert ist die finanzielle Basis für die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das Arbeitsgericht München setzte den Wert für das Verfahren auf 30.000 Euro und für den Vergleich auf 34.000 Euro fest….