Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Baumschutz gegen Photovoltaik-Anlage: Erhalt überwiegt im Einzelfall

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Hauseigentümer klagte auf Fällung einer 80 Jahre alten Eiche, weil diese seine geplante Photovoltaik-Anlage verschattete. Obwohl das Gesetz der Solarenergie einen „überragenden öffentlichen Vorrang“ gewährt, stand der Baumschutz gegen Photovoltaik-Anlage unerwartet an erster Stelle. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 K 23.1568 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht München
  • Datum: 10.07.2025
  • Aktenzeichen: M 19 K 23.1568
  • Verfahren: Klage auf Erteilung einer Fällgenehmigung
  • Rechtsbereiche: Baumschutzverordnung, Erneuerbare Energien, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Grundstückseigentümer wollten eine etwa 80 Jahre alte Eiche fällen lassen. Sie brauchten die Fällung, um eine geplante Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben. Die örtliche Behörde lehnte dies unter Berufung auf den Baumschutz ab.
  • Die Rechtsfrage: Muss eine innerörtlich geschützte Eiche gefällt werden, wenn sie die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Solaranlage auf dem Hausdach stark reduziert?
  • Die Antwort: Nein. Die Solaranlage kann trotz Verschattung noch wirtschaftlich genug betrieben werden. Das öffentliche Interesse am Erhalt des ökologisch wertvollen Baumes überwiegt.
  • Die Bedeutung: Das in den Gesetzen festgehaltene hohe öffentliche Interesse am Ausbau der Solarenergie hat keinen absoluten Vorrang. Der Schutz alter, vitaler Bäume kann wichtiger sein als die maximale Effektivität einer kleinen Dachanlage.

Der Fall vor Gericht


Warum wiegt der Schutz einer alten Eiche schwerer als der Bau einer neuen Solaranlage?

Es ist ein Konflikt, der moderner nicht sein könnte. In der einen Ecke steht der Wunsch nach sauberer Energie – verkörpert durch eine geplante Photovoltaikanlage auf einem Hausdach. In der anderen Ecke steht ein stiller Riese: eine achtzig Jahre alte Eiche, die mit ihren Wurzeln fest in der Erde und im örtlichen Baumschutz verankert ist. Die Hausbesitzer wollten den Baum fällen, weil sein Schatten die Solarpläne durchkreuzte. Die zuständige Behörde verweigerte die Genehmigung. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht München, das eine Grundsatzfrage klären musste: Welches Grün hat Vorrang – das der Technologie oder das der Natur? Die Richter wiesen die Klage der Eigentümer ab. Die Eiche bleibt stehen. Ihre Entscheidung stützt sich auf eine klare juristische Logik, die den Baumschutz nicht als Hindernis, sondern als gleichberechtigtes öffentliches Interesse versteht. Der Baum unterliegt der örtlichen Baumschutzverordnung (BaumschutzV). Nach dieser Verordnung sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt werden (§ 2 Abs. 1 BaumschutzV). Die Eiche der Kläger hatte einen Umfang von rund 200 Zentimetern. Sie war damit unstrittig ein Schutzobjekt. Für die Eigentümer gab es zwei Wege, eine Fällung dennoch zu erreichen: über eine Genehmigung oder eine Befreiung von den Vorschriften. Beide Wege waren ihnen versperrt.

Machte der Schatten des Baumes die Solaranlage nicht unmöglich oder unrentabel?

Die Hausbesitzer argumentierten, die Fällung sei notwendig, weil die Solaranlage sonst nicht sinnvoll betrieben werden könne. Sie legten zwei verschiedene Berechnungen vor. Eine prognostizierte einen Ertragsverlust von 30 Prozent, die andere sogar von 42 Prozent. Ihre Schlussfolgerung: Ohne die Fällung sei das Projekt unwirtschaftlich. Das Gericht sah das anders. Es nahm die Zahlen der Eigentümer und kam zu einem gegenteiligen Ergebnis….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv