Nach einem Arbeitsunfall forderte der Kläger 20 Prozent Verletztenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, gestützt auf einen modernen Broberg-Morrey-Score für seinen Ellenbogenschaden. Das Gericht musste entscheiden, ob eine Rente nach subjektiven Befunden oder nach streng objektiven Referenztabellen zu bemessen ist. Zum vorliegenden Urteil L 6 U 95/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landessozialgericht Sachsen‑Anhalt
- Datum: 09.08.2023
- Aktenzeichen: L 6 U 95/21
- Verfahren: Berufung (Beschluss)
- Rechtsbereiche: Gesetzliche Unfallversicherung, Verletztenrente
- Das Problem: Ein Mann erlitt einen Arbeitsunfall am Ellenbogen. Die Berufsgenossenschaft strich seine vorläufige Verletztenrente. Sie sah seine Minderung der Erwerbsfähigkeit nur noch bei 10 Prozent. Der Mann verlangte dauerhaft eine Rente wegen mindestens 20 Prozent Minderung der Arbeitsfähigkeit.
- Die Rechtsfrage: Reichen die verbliebenen Bewegungseinschränkungen am Ellenbogen aus, um eine dauerhafte Rente wegen einer Minderung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 20 Prozent zu erhalten?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Klage des Mannes ab. Die objektiven Messwerte der Gelenkfunktion lagen konstant unter dem Schwellenwert für 20 Prozent Minderung der Arbeitsfähigkeit. Die festgestellten Einschränkungen entsprechen 10 Prozent.
- Die Bedeutung: Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zählen vorrangig die objektiven, messbaren Funktionseinschränkungen gemäß den etablierten Tabellenwerten. Bewertungsmethoden, die hauptsächlich Alltagsfunktionen oder subjektive Schmerzangaben erfassen, sind im Unfallversicherungsrecht nicht der ausschlaggebende Maßstab.
Der Fall vor Gericht
Woran bemisst sich eine Verletztenrente – an alten Tabellen oder an einem modernen Punktesystem?
Ein Mitarbeiter stürzt bei einer Betriebsfeier. Sein linker Ellenbogen ist zertrümmert. Es folgt eine Operation, bei der ihm eine Radiuskopfprothese eingesetzt wird. Nach dem Eingriff ist sein Arm spürbar eingeschränkt. Die gesetzliche Unfallversicherung erkennt den Vorfall als Arbeitsunfall an und zahlt ihm zunächst eine vorläufige Verletztenrente. Doch dann entbrennt ein Streit, der vor Gericht landet. Es ist ein Konflikt, der im Kern um eine einzige Frage kreist: Wie misst man den Grad einer Behinderung korrekt? Der Anwalt des Mannes stützt sich auf ein modernes medizinisches Bewertungssystem, den sogenannten Broberg-Morrey-Score, der Funktionen und Schmerzen in einem Punktwert zusammenfasst. Die Unfallversicherung und später die Gerichte halten an jahrzehntealten Referenztabellen fest. Zwei Messmethoden, zwei Ergebnisse – und nur eines davon würde dem Mann eine dauerhafte Rente sichern.
Warum war die 20-Prozent-Marke so entscheidend?
Das deutsche Unfallversicherungsrecht kennt eine klare Grenze. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Verletztenrente entsteht erst, wenn die Folgen eines Arbeitsunfalls die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent mindern (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) darunter – beispielsweise bei 10 Prozent –, geht der Verletzte leer aus. Es ist eine Alles-oder-Nichts-Schwelle. Für den Kläger hing seine gesamte finanzielle Absicherung von dieser einen Zahl ab. Sein Ziel war es, nachzuweisen, dass die Funktionseinschränkungen seines Arms, die Schmerzen und die Kraftminderung zusammen eine MdE von 20 Prozent ergeben. Die Unfallversicherung sah das anders….