Ein Autofahrer wehrte sich erfolgreich gegen die ursprüngliche Entziehung seiner Fahrerlaubnis, die wegen Zweifeln an seiner Fahreignung angeordnet wurde. Trotz des ersten Gerichtssieges forderte die Behörde kurz darauf ein neues ärztliches Gutachten; seine erneute Weigerung könnte ihm nun den Führerschein kosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 M 160/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 13.09.2021
- Aktenzeichen: 3 M 160/21
- Verfahren: Beschwerdeverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht
- Das Problem: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog einem Fahrer sofort den Führerschein. Grund dafür war der Verdacht gesundheitlicher Mängel und die Weigerung, ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Der betroffene Fahrer forderte gerichtlich die Wiederherstellung seiner Fahrerlaubnis.
- Die Rechtsfrage: Darf die Behörde den Führerschein sofort entziehen? Das passierte, weil der Fahrer ein angeordnetes ärztliches Gutachten nicht beibrachte. Steht dem eine ältere Gerichtsentscheidung entgegen, die einen früheren Bescheid aufgehoben hatte?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Beschwerde des Fahrers zurück. Die Behörde durfte aus der Weigerung, das Gutachten vorzulegen, auf die Fahrungeeignetheit schließen. Die sofortige Entziehung war gerechtfertigt. Die frühere Gerichtsentscheidung betraf nur Mängel eines alten Gutachtens.
- Die Bedeutung: Fahrer müssen bei begründeten Zweifeln an ihrer Gesundheit ärztliche Gutachten vorlegen. Wer die Begutachtung verweigert, gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Behörde darf den Führerschein dann zum Schutz Dritter sofort entziehen.
Der Fall vor Gericht
Warum verlor ein Autofahrer seinen Führerschein, obwohl er schon einmal vor Gericht gegen die Behörde gewonnen hatte?
Ein Autofahrer hatte allen Grund, sich als Sieger zu fühlen. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte ihm den Führerschein entzogen. Sie stützte sich auf ein medizinisches Gutachten des TÜV, das seine Fahreignung infrage stellte. Der Mann zog vor das Verwaltungsgericht Magdeburg – und bekam Recht. Das Gericht zerlegte das TÜV-Gutachten in der Luft. Es sei nicht schlüssig, nicht nachvollziehbar und genüge nicht den formalen Anforderungen. Der Entzug der Fahrerlaubnis war damit vom Tisch. Ein klarer Sieg. Doch die Ruhe währte nicht lange. Die Behörde gab nicht auf. Die ursprünglichen Zweifel an der Gesundheit des Mannes bestanden weiter. Ein Polizeibericht, eine ärztliche Bescheinigung und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes deuteten auf mögliche Probleme wie eine Herzerkrankung, Demenz oder Schlafapnoe hin. Diese Unterlagen waren der Auslöser des ersten Verfahrens. Die Behörde nutzte sie nun für einen zweiten Anlauf. Sie forderte den Mann erneut auf, seine Fahreignung nachzuweisen – diesmal durch ein neues ärztliches Gutachten. Der Mann weigerte sich. Er sah die Sache durch das Gerichtsurteil als erledigt an. Dieser Widerstand wurde ihm zum Verhängnis. Die Behörde entzog ihm postwendend wieder die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Abgabe des Führerscheins an.
Darf die Behörde aus einem verweigerten Gutachten einfach auf Fahruntauglichkeit schließen?
Ja, das ist der Kern des Fahrerlaubnisrechts. Weigert sich ein Fahrer, ein zurecht angefordertes Gutachten beizubringen, erlaubt das Gesetz der Behörde einen direkten Schluss. Die Regelung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 11 Abs….