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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender MPU: trotz mildem Strafurteil

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Fahrer verursachte nachts mit einem E-Scooter eine Trunkenheitsfahrt (1,86 Promille) und wehrte sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender MPU. Der Haken: Das zuvor milde Strafurteil schützte den Mann nicht vor der Gutachtenpflicht der Verwaltungsbehörde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 25.1412 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Bayern
  • Datum: 24.09.2025
  • Aktenzeichen: 11 CS 25.1412
  • Verfahren: Beschwerde im Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Straßenverkehr

  • Das Problem: Eine Fahrerin fuhr mit 1,86 Promille E-Scooter. Die Behörde entzog ihr den Führerschein wegen fehlendem Gutachten. Die Fahrerin wehrte sich gegen die sofortige Vollziehung.
  • Die Rechtsfrage: Darf die Behörde ein Fahreignungsgutachten verlangen, nur weil jemand betrunken E-Scooter fuhr? Bindet ein milderes Strafurteil die Behörde, wenn es die Entziehung ablehnt?
  • Die Antwort: Nein. Die Behörde durfte das Gutachten rechtmäßig verlangen. Die 1,86 Promille rechtfertigen die Anordnung, auch beim E-Scooter. Das Strafurteil bindet die Behörde nicht, da es die Fahreignung nicht ausdrücklich beurteilte.
  • Die Bedeutung: Fahrten mit dem E-Scooter führen ab 1,6 Promille zur MPU-Pflicht. Ein Strafgerichtsurteil muss die Fahreignung ausdrücklich beurteilen, um die Behörde zu binden. Fehlt das geforderte Gutachten, ist die Entziehung des Führerscheins zwingend.

Der Fall vor Gericht


Warum kann ein mildes Strafurteil den Führerschein am Ende doch nicht retten?

Ein E-Scooter wirkt harmlos. Man braucht keinen Führerschein, er ist leise und scheint perfekt für die letzte Meile nach der Party. Genau dieser Trugschluss wurde einer Frau aus Würzburg zum Verhängnis. Eine nächtliche Fahrt mit 1,86 Promille auf dem kleinen Roller zog einen juristischen Rattenschwanz nach sich, der ihren Autoführerschein bedrohte. Obwohl ein Strafgericht Milde walten ließ, sah die zuständige Verwaltungsbehörde die Sache ganz anders. Es begann ein Streit, der eine grundlegende Frage aufwarf: Wie viel Gewicht hat das Urteil eines Strafrichters, wenn es um die Sicherheit auf den Straßen geht? Die Frau wurde nach ihrer Fahrt vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Zunächst sah ein Strafbefehl die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis vor. Sie legte Einspruch ein. Das Gericht zeigte sich beeindruckt von ihren Bemühungen nach der Tat – sie legte Abstinenznachweise vor und besuchte ein verkehrspsychologisches Seminar. Das Urteil fiel milde aus: eine Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Entziehung des Führerscheins sei „nicht angezeigt“, so das Gericht. Die Frau schien mit einem blauen Auge davongekommen zu sein. Zweieinhalb Jahre später landete ein Brief der Fahrerlaubnisbehörde in ihrem Briefkasten. Die Behörde forderte sie zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) auf. Die Rechtsgrundlage war klar: Wer ein Fahrzeug – und dazu zählt auch ein E-Scooter – mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr führt, löst Eignungszweifel aus. Die Behörde stützte ihre Forderung auf § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Als die Frau das Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, zog die Behörde die Konsequenz. Sie entzog ihr die Fahrerlaubnis und berief sich dabei auf § 11 Abs. 8 FeV. Diese Vorschrift erlaubt den Schluss von der Weigerung, ein Gutachten beizubringen, auf die fehlende Fahreignung….


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