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Anlasskündigung: Was Sie jetzt wissen müssen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Die Anlasskündigung ist für Arbeitnehmer ein Schock, denn sie wirft Ihnen ein bestimmtes Fehlverhalten vor. Viele dieser Entlassungen sind jedoch unwirksam, weil Arbeitgeber die strengen rechtlichen Hürden – von der korrekten Abmahnung bis zur Prüfung des Einzelfalls – oft nicht beachten. Der wichtigste Schlüssel zu Ihrer Verteidigung ist eine Frist, die Sie niemals verpassen dürfen. Welche Fehler begehen Arbeitgeber am häufigsten und wie nutzen Sie die kritische Drei-Wochen-Frist für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Es geht um die Kündigung durch den Arbeitgeber, die auf einem konkreten Fehlverhalten des Mitarbeiters basiert. Diese verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn Ihnen Verstöße wie Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder ständiges Zuspätkommen vorgeworfen werden. Der Arbeitgeber muss hierfür sehr hohe rechtliche Hürden überwinden.
  • Das größte Risiko: Das größte Risiko ist, die Klagefrist zu verpassen. Sie müssen innerhalb von nur drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung unwiderruflich wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
  • Die wichtigste Regel: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag oder ähnliche Dokumente unter Druck. Sichern Sie stattdessen alle wichtigen Unterlagen und suchen Sie sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht auf. Nur eine fristgerechte Klage schützt Ihre Rechte und ermöglicht Ihnen Verhandlungen über eine Abfindung.
  • Typische Situationen: Bei kleineren Vergehen, wie wiederholtem Zuspätkommen, muss der Kündigung in der Regel eine schriftliche Abmahnung vorausgehen. Bei schweren Verstößen wie Betrug, Diebstahl oder körperlichen Attacken kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch fristlos und ohne vorherige Abmahnung beenden.
  • Erste Schritte: Melden Sie sich unverzüglich, spätestens nach drei Tagen, bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Kontaktieren Sie uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht schnellstmöglich, um die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist zu gewährleisten. Wir prüfen sofort, ob formelle Fehler des Arbeitgebers die Kündigung unwirksam machen.
  • Häufiger Irrtum: Es ist ein Irrtum, dass eine Kündigung wegen Fehlverhaltens automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Wenn Sie Kündigungsschutzklage erheben und über einen Vergleich eine Abfindung erzielen, wird die Sperrzeit oft vermieden.

Ein Jobverlust aus heiterem Himmel? So wehren Sie sich richtig

Ein Brief vom Arbeitgeber, kühl und formell, beendet oft eine jahrelange Zusammenarbeit. Eine Kündigung, die auf ein konkretes Fehlverhalten gestützt wird – auch verhaltensbedingte Kündigung oder Anlasskündigung genannt –, trifft verständlicherweise hart. Sie erschüttert nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern stellt auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten infrage. Doch atmen Sie tief durch: Sie sind diesem Vorwurf nicht schutzlos ausgeliefert. Das deutsche Arbeitsrecht baut hohe Hürden auf, die ein Arbeitgeber überwinden muss, bevor er Sie wegen eines Fehlverhaltens entlassen darf. Viele dieser Kündigungen sind rechtlich angreifbar, weil Arbeitgeber formale Fehler machen oder die Situation falsch einschätzen. Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden rechtlichen Aspekte einer Anlasskündigung. Sie erfahren, welche Gründe eine solche Kündigung rechtfertigen können, welche Rolle eine Abmahnung spielt und wie Sie Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage wirksam durchsetzen….


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