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MPU-Anordnung nach bestandskräftigem Führerscheinentzug: Wann ist sie Pflicht?

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Ein Autofahrer verlor seine Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums und versuchte im Wiedererteilungsverfahren, die zwingende MPU-Anordnung nach dem bestandskräftigen Entzug zu umgehen. Er argumentierte mit Mängeln im ursprünglichen Bescheid, doch das Oberverwaltungsgericht sah sich mit der Frage nach der juristischen Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung konfrontiert. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 L 22/23.Z | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 30.05.2023
  • Aktenzeichen: 3 L 22/23.Z
  • Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Führerscheinentzug

  • Das Problem: Ein Bürger, dem der Führerschein wegen Drogenkonsums entzogen wurde, wollte ihn ohne medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zurückerhalten. Das Gericht musste entscheiden, ob die Ablehnung der MPU-freien Neuerteilung in einer höheren Instanz überprüft werden muss.
  • Die Rechtsfrage: Muss die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine MPU verlangen, wenn der Führerschein bereits rechtskräftig wegen Drogenkonsums entzogen wurde?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte die Zulassung der Berufung ab. Die bestandskräftige Entziehung des Führerscheins macht die Anordnung eines MPU bei der Neuerteilung zwingend.
  • Die Bedeutung: Ist ein Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums einmal rechtskräftig, muss die Behörde bei der späteren Neuerteilung zwingend ein MPU fordern. Die Gründe des ursprünglichen Entzugs können dann nicht mehr nachträglich angefochten werden.

Der Fall vor Gericht


Kann man eine MPU umgehen, wenn der frühere Führerscheinentzug auf einem Fehler beruhte?

Ein Mann will seinen Führerschein zurück. Für ihn ist die Sache klar: Der damalige Entzug wegen Cannabis war überzogen, ein ärztliches Gutachten müsste reichen. Doch die Fahrerlaubnisbehörde sieht das anders. Sie verweist auf einen alten Bescheid, der wie ein juristisches Schloss wirkt. Der Mann glaubt, den Schlüssel zur Öffnung in der Hand zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt musste klären, ob dieser Schlüssel wirklich passt – oder ob die Tür zur Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verschlossen bleibt. Die Behörde hatte die Fahrerlaubnis des Mannes bereits Jahre zuvor, mit einem Bescheid aus dem Jahr 2017, eingezogen. Dieser Verwaltungsakt wurde bestandskräftig. Das bedeutet, er ist rechtlich unanfechtbar geworden. Als der Mann 2018 die Neuerteilung beantragte, forderte die Behörde die Vorlage einer MPU. Sie stützte sich dabei auf die Fahrerlaubnis-Verordnung. Dort regelt § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV, dass nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums eine MPU anzuordnen ist. Der Mann weigerte sich. Er argumentierte, er habe nur ein einziges Mal eine geringe Menge Cannabis konsumiert und sei nie berauscht gefahren. Ein ärztliches Gutachten zur Bestätigung seiner Drogenabstinenz wäre genug. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage ab. Der Mann beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht.

Warum war der alte Entziehungsbescheid so entscheidend?

Der springende Punkt des gesamten Verfahrens war die rechtliche Wirkung des alten Bescheids. Ein bestandskräftiger Verwaltungsakt entfaltet eine Bindungswirkung. Er legt einen Sachverhalt für die Zukunft fest, an den sich Behörden und Gerichte halten müssen….


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