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Arzthaftung wegen grobem Befunderhebungsfehler: Schmerzensgeld für Hörschaden

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Trotz deutlicher Anzeichen unterließ die HNO-Ärztin notwendige Hörtests beim Patienten, was eine Arzthaftung wegen grobem Befunderhebungsfehler auslöste. Dieses grundlegende Versäumnis kehrte die gesamte beweislastumkehr/“>Beweislast um und zwang die Ärztin, für bleibende Hörschäden geradezustehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 167/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Datum: 19.12.2023
  • Aktenzeichen: 1 U 167/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht

  • Das Problem: Eine Patientin erlitt eine hochgradige Schwerhörigkeit. Sie klagte gegen ihre HNO-Ärztin. Die Ärztin hatte trotz Anzeichen auf einen Hörsturz notwendige Basistests nicht durchgeführt.
  • Die Rechtsfrage: War das Unterlassen elementarer Hörtests ein so schwerer Fehler, dass die Ärztin für den bleibenden Schaden haftet?
  • Die Antwort: Ja, die Ärztin haftet und muss Schadensersatz zahlen. Das Unterlassen der gebotenen Tests war ein Grober Befunderhebungsfehler. Wegen dieser Grobheit kehrte sich die Beweislast zuungunsten der Ärztin um.
  • Die Bedeutung: Unterlässt ein Arzt grundlegende, zum Standard gehörende Untersuchungen, gilt dies schnell als grober Fehler. In diesem Fall muss der Arzt nachweisen, dass der Patient auch bei korrekter Behandlung den Schaden erlitten hätte.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn ein einfacher Hörtest unterbleibt?

Manchmal entscheidet ein simpler Test über alles. Für eine Patientin mit einem plötzlich „verstopften Ohr“ hätte ein Standard-Hörtest den Unterschied zwischen normalem Hören und lebenslanger Schwerhörigkeit bedeuten können. Ihre HNO-Ärztin führte diesen Test nicht durch. Stattdessen schickte sie die Frau mit einer Diagnose für eine Allergie nach Hause und gab ihr einen Termin in zwei Monaten. Diese Entscheidung löste einen Rechtsstreit aus, der bis zum Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt ging und eine zentrale Frage des Arzthaftungsrechts aufwarf: Wann wird ein Versäumnis zu einem „groben Fehler“, der die juristischen Spielregeln komplett verändert?

Warum war das Unterlassen der Tests ein so schwerwiegender Fehler?

Die Patientin kam am 6. Mai 2019 in die Praxis. Sie klagte über ein verstopftes Ohrgefühl seit mehreren Tagen. Eine Überweisung ihres Hausarztes sprach sogar von „plötzlichen Hörstörungen“ auf beiden Ohren. Die HNO-Ärztin führte einen einfachen Stimmgabeltest durch. Das Ergebnis war alarmierend: Es deutete auf eine Innenohrschwerhörigkeit auf dem linken Ohr hin. An diesem Punkt schreibt der medizinische Standard, der in § 630a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert ist, eine klare Vorgehensweise vor. Bei Verdacht auf einen Hörsturz müssen umgehend weitere Untersuchungen stattfinden. Dazu gehören routinemäßige audiometrische Tests wie ein Tonaudiogramm oder eine Impedanzmessung. Diese Tests klären das genaue Ausmaß des Hörverlusts und sind die Grundlage für eine schnelle Therapie. Die Ärztin ordnete diese Untersuchungen nicht an. Sie ließ den Kontakt zur Patientin abbrechen und sah eine Wiedervorstellung erst für Juli vor – viel zu spät. Das Oberlandesgericht wertete dieses Vorgehen nicht als irgendeinen Fehler. Es war ein grober Befunderhebungsfehler. Die Richter sahen es als fachlich unverständlich an, bei solch klaren Anzeichen auf die grundlegendsten Diagnosewerkzeuge eines HNO-Arztes zu verzichten. Ein Sachverständiger bestätigte diese Einschätzung….


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