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Photovoltaik-Speicher Drosselung Rücktritt: Rückzahlung minus Nutzungsentschädigung

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Ein Hausbesitzer kaufte einen 10 kWh Photovoltaik-Speicher, dessen Leistung kurz darauf aus Sicherheitsgründen per Ferndrosselung reduziert wurde. Das Landgericht musste klären, ob die Reduzierung der Speicherkapazität einen teilweisen Rücktritt vom Kaufvertrag erlaubt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 563/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Magdeburg
  • Datum: 28.11.2024
  • Aktenzeichen: 10 O 563/24
  • Verfahren: Rückabwicklung des Kaufvertrages
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistung, Verbraucherschutz

  • Das Problem: Der Käufer einer Photovoltaikanlage mit Speicher forderte den Kaufpreis zurück, weil der Akku per Fernzugriff dauerhaft auf nur 70% seiner Leistung gedrosselt wurde. Der Verkäufer weigerte sich, den Mangel zu beheben oder den Speicher zurückzunehmen.
  • Die Rechtsfrage: Berechtigt die dauerhafte Reduzierung der Speicherkapazität eines Akkus durch den Hersteller zum teilweisen Rücktritt vom Kaufvertrag, auch wenn die Drosselung zur Gefahrenabwehr diente?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht stufte den Vertrag als Kaufvertrag mit Montagepflicht ein. Die erhebliche dauerhafte Kapazitätsreduktion stellt einen Sachmangel dar, der zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer erhielt 15.701,29 € zurück, bereinigt um die geschätzte Nutzung.
  • Die Bedeutung: Bei Verträgen über PV-Anlagen mit Serienkomponenten gilt Kaufrecht, nicht Werkvertragsrecht. Sicherheitsbedingte Eingriffe des Herstellers rechtfertigen keine dauerhafte Leistungsminderung ohne Gewährleistungsfolgen für den Verkäufer.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn ein teurer Solarspeicher heimlich per Fernzugriff gedrosselt wird?

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen 10-Liter-Eimer. Eines Morgens stellen Sie fest, dass er nur noch sieben Liter fasst. Er sieht gleich aus, steht am selben Ort, aber seine Kernfunktion ist dauerhaft beschädigt. Genau das passierte einem Hausbesitzer mit seinem neuen, teuren Akkuspeicher für die Photovoltaikanlage. Versprochen waren 10 kWh Speicherkapazität. Übrig blieben nur noch rund 70 Prozent dieser Leistung, nachdem der Hersteller das Gerät heimlich aus der Ferne gedrosselt hatte. Der Hausbesitzer zog gegen die Installationsfirma vor das Landgericht Magdeburg und forderte sein Geld für den schrumpfenden Speicher zurück.

Warum war der Akku plötzlich schwächer?

Der Käufer hatte im April 2022 eine komplette Photovoltaikanlage inklusive eines Akkuspeichers der Marke Senec mit 10 kWh Kapazität bestellt. Nach der Inbetriebnahme im Oktober 2022 lief zunächst alles nach Plan. Dann kam es an anderen Orten zu Brandvorfällen mit diesem Speichertyp. Die Herstellerin reagierte. Sie griff per Fernwartung auf tausende installierte Geräte zu und reduzierte schrittweise deren Ladekapazität – als Sicherheitsmaßnahme. Für den Hausbesitzer bedeutete das: Ab August 2023 war sein Speicher dauerhaft auf etwa 70 Prozent seiner versprochenen Leistung begrenzt. Die vollen 10 kWh waren für ihn nicht mehr nutzbar. Er forderte die Installationsfirma auf, den Mangel zu beheben. Nichts geschah. Daraufhin erklärte er den teilweisen Rücktritt vom Vertrag, beschränkt nur auf den Akkuspeicher, und verlangte den Kaufpreis zurück.

Kaufvertrag oder Werkvertrag – warum war diese Frage entscheidend?

Der erste Knackpunkt vor Gericht war eine scheinbar trockene Rechtsfrage: Handelte es sich bei dem Geschäft um einen Kaufvertrag oder um einen Werkvertrag? Die Antwort entscheidet darüber, welche Gesetze zur Anwendung kommen….


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