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Gültigkeit eines ärztlichen Attests vor Gericht: Wann ist das Fernbleiben entschuldigt?

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Ein Betroffener legte wegen Krankheit ein Attest vor, doch das Amtsgericht Zeitz zweifelte die Gültigkeit des ärztlichen Attests vor Gericht an und verwarf den Einspruch. Obwohl die ärztliche Bescheinigung eindeutig schien, übersah das Gericht seine Pflicht zur Amtsermittlung und ließ ein gravierendes Verfahrensproblem entstehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 154/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 154/24
  • Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfahrensrecht

  • Das Problem: Ein Betroffener legte Einspruch gegen ein hohes Bußgeld ein. Zur Gerichtsverhandlung erschien er nicht, weil er krank war und legte dafür rechtzeitig ein ärztliches Attest mit Diagnose vor. Das Amtsgericht akzeptierte diese Entschuldigung nicht und verwarf den Einspruch in seiner Abwesenheit.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Gericht den Einspruch eines Betroffenen wegen unentschuldigten Fehlens verwerfen, wenn dieser zuvor ein konkretes ärztliches Attest eingereicht hat, ohne die Krankheit genauer zu prüfen?
  • Die Antwort: Nein. Das erstinstanzliche Urteil war fehlerhaft und wurde aufgehoben. Das Gericht hätte die Angaben des Attestes nicht pauschal als unzureichend ablehnen dürfen, sondern hätte eigene Ermittlungen zur Klärung der Entschuldigung führen müssen.
  • Die Bedeutung: Gerichte dürfen eine rechtzeitig mit ärztlichem Attest belegte krankheitsbedingte Abwesenheit nicht ohne weiteres als unentschuldigt werten. Liegen Zweifel vor, muss das Gericht aktiv selbst Nachforschungen anstellen, beispielsweise beim behandelnden Arzt.

Der Fall vor Gericht


Wann ist ein ärztliches Attest vor Gericht nicht nur ein Stück Papier?

Für einen Autofahrer war es ein Routinevorgang: Krank geworden, zum Arzt gegangen, Attest bekommen, Anwalt informiert. Der Antrag auf Verschiebung seines Gerichtstermins wegen eines drohenden Fahrverbots schien reine Formsache. Doch für das Amtsgericht Zeitz war das Attest nur ein Stück Papier ohne Beweiskraft. Es lehnte die Verlegung ab und entschied den Fall in Abwesenheit des Mannes – zu seinen Ungunsten. Damit begann ein Rechtsstreit, der nicht mehr um die Geschwindigkeit, sondern um die Macht eines Attests und die Pflichten eines Gerichts kreiste.

Warum verwarf das Amtsgericht den Einspruch trotz Krankmeldung?

Ein Fahrer war mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Die Bußgeldstelle verhängte eine Geldbuße von 480 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Es kam zur Ansetzung einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Zeitz. Einen Tag vor dem Termin reichte der Verteidiger einen Antrag auf Verlegung ein. Die Begründung: Der Mandant sei akut erkrankt, reise- und verhandlungsunfähig. Ein ärztliches Attest mit einer konkreten Diagnose lag bei. Die Reaktion des Gerichts war kurz und bündig. Eine Verlegung komme nicht in Betracht. Als am nächsten Tag weder der Fahrer noch sein Verteidiger zum Termin erschienen, fällte das Gericht ein sogenanntes Säumnisurteil. Es verwarf den Einspruch gemäß § 74 Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Die Begründung lautete, der Fahrer sei ohne Genügende Entschuldigung dem Termin ferngeblieben. Das Gericht stufte die Schilderungen des Verteidigers zum Krankheitsbild als unzureichend ein. Die Sache schien erledigt, das Fahrverbot rechtskräftig.

Welchen rechtlichen Hebel setzte die Verteidigung an?…


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