Um den Nachweis der Drogenabstinenz für den Führerschein zu erbringen, legte ein Autofahrer dem Gericht mehrere kurzfristig negative Drogentests der Polizei vor. Obwohl die Ergebnisse klar negativ waren, blieb die Fahreignung fraglich. Das Gericht musste klären, wann der Sinneswandel tatsächlich als stabil gilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 L 78/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen‑Anhalt
- Datum: 11.08.2025
- Aktenzeichen: 3 L 78/25
- Verfahren: Beschluss über die Ablehnung der Zulassung der Berufung
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht
- Das Problem: Ein Autofahrer wehrte sich dagegen, dass ihm der Führerschein wegen festgestellten Drogenkonsums entzogen wurde. Er wollte, dass das höhere Gericht das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts erneut überprüft.
- Die Rechtsfrage: Hat das Verwaltungsgericht gravierende Verfahrens- oder Rechtsfehler gemacht, etwa bei der Beweiswürdigung oder durch zu strenge Anforderungen an den Nachweis der Drogenabstinenz?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte die Zulassung der Berufung ab. Der Fahrer konnte nicht konkret belegen, dass die behaupteten Fehler des Verwaltungsgerichts zu einer günstigeren Entscheidung hätten führen müssen.
- Die Bedeutung: Wer nach Drogenkonsum die Fahreignung zurückerlangen will, muss eine mindestens einjährige, glaubhafte Abstinenz nachweisen. Bloße Behauptungen oder sehr kurze polizeiliche Kontrollzeiträume reichen dafür nicht aus.
Der Fall vor Gericht
Warum waren negative Drogentests vor Polizeibeamten als Beweis wertlos?
Ein Autofahrer verlor wegen Drogenkonsums seine Fahrerlaubnis. Um sie zurückzubekommen, wollte er seine Abstinenz beweisen. Sein Trumpf: Mehrere Polizeibeamtinnen konnten bezeugen, dass von ihm durchgeführte Schnelltests negativ waren. Für den Mann ein klarer Fall. Für das Verwaltungsgericht Magdeburg war dieser Beweis aber unerheblich. Es bestätigte den Entzug des Führerscheins. Der Fahrer warf dem Gericht vor, seine Beweise ignoriert zu haben und wollte in die nächste Instanz ziehen. Doch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt blockte diesen Versuch ab – und erklärte, warum die Zeugenaussagen der Polizistinnen dem Mann von Anfang an nicht helfen konnten. Der Denkfehler des Fahrers lag in der Zeitspanne. Die polizeilich beobachteten Tests deckten nur einen Zeitraum von zwei Monaten ab. Das Gericht suchte aber nach etwas ganz anderem. Es suchte nach dem Nachweis eines tiefgreifenden und stabilen Sinneswandels. Die juristische Logik dahinter ist klar: Wer einmal wegen Drogen am Steuer seine Fahreignung verloren hat, muss beweisen, dass er sein Verhalten nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft geändert hat. Die Richter machten deutlich, dass ein paar negative Tests diese grundlegende Anforderung nicht erfüllen können. Sie wären selbst dann nicht entscheidend gewesen, wenn die Polizistinnen sie vor Gericht bestätigt hätten.
Was verlangt das Gesetz stattdessen für einen glaubhaften Abstinenznachweis?
Die bloße Behauptung, keine Drogen mehr zu nehmen, reicht vor Gericht nicht aus. Das Gesetz, konkret die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), verlangt mehr. Das Oberverwaltungsgericht zementierte eine in der Rechtsprechung etablierte Regel: Um die Wiedererlangung der Fahreignung überhaupt in den Bereich des Möglichen zu rücken, muss der Betroffene in der Regel eine mindestens einjährige, lückenlos nachgewiesene Drogenabstinenz glaubhaft machen….