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Mangelhafte Urteilsbegründung bei Bußgeldverfahren: Verurteilung nicht prüfbar

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Trotz eindeutiger Geschwindigkeitsüberschreitung führte eine mangelhafte Urteilsbegründung bei Bußgeldverfahren des Amtsgerichts Dessau-Roßlau zur Rechtsbeschwerde. Die fehlenden zentralen Feststellungen zur Eichung des Messgeräts stellten die gesamte Beweiskette so infrage, dass die Verurteilung kippen könnte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 133/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Datum: 12.06.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 133/25
  • Verfahren: Rechtsbeschwerde in Bußgeldsache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsrecht, Strafprozessrecht

  • Das Problem: Eine Person wurde wegen zu schnellen Fahrens verurteilt und erhielt ein Fahrverbot. Die verurteilte Person legte Beschwerde ein, da das Urteil des Amtsgerichts fehlerhaft und unvollständig begründet sei.
  • Die Rechtsfrage: Musste das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben werden, weil wichtige Fakten zur Geschwindigkeitsmessung und zur Person des Betroffenen in der Urteilsbegründung fehlten?
  • Die Antwort: Ja. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Das Urteil war so lückenhaft, dass eine juristische Überprüfung der Beweisführung unmöglich war.
  • Die Bedeutung: Gerichte müssen in Bußgeldverfahren sämtliche entscheidungsrelevanten Feststellungen klar darlegen. Dazu gehören zwingend Angaben zum Toleranzabzug, zur Eichung des Messgeräts und zu relevanten Voreintragungen im Register.

Der Fall vor Gericht


Warum wurde ein Bußgeldurteil gekippt, weil die Grundlagen fehlten?

Ein Richter arbeitet bei einem Urteil eine Art Checkliste ab. Ist die Messung gültig? Der Toleranzwert korrekt abgezogen? Das Gerät geeicht? Die Beweise benannt? Für einen Autofahrer aus Dessau-Roßlau schien dieser Prozess schiefgelaufen zu sein. Sein Urteil wegen zu schnellen Fahrens – 480 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot – kam vor das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt. Dort lasen die Richter die Begründung des Amtsgerichts und stellten fest: Fast kein einziges Kästchen auf der imaginären Checkliste hatte einen Haken. Die Entscheidung wurde nicht wegen eines cleveren juristischen Tricks gekippt, sondern weil die schlichten Grundlagen fehlten.

Was macht ein Urteil so lückenhaft, dass es keinen Bestand hat?

Das Urteil des Amtsgerichts war wie ein Schweizer Käse. Es hatte mehr Löcher als Substanz. Das Oberlandesgericht, unterstützt durch eine detaillierte Analyse der Generalstaatsanwaltschaft, listete eine ganze Reihe an fehlenden Bausteinen auf. Diese Mängel machten es unmöglich, die Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der erste Punkt: der Toleranzabzug. Bei Geschwindigkeitsmessungen wird immer ein Sicherheitswert abgezogen, um kleine Ungenauigkeiten auszugleichen. Das Urteil erwähnte nicht, welcher Wert abgezogen wurde. Es blieb unklar, ob die üblichen drei Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h berücksichtigt wurden. Ohne diese Angabe lässt sich die am Ende vorgeworfene Geschwindigkeit nicht nachvollziehen. Der zweite, massive Fehler: die Eichung des Messgeräts. Ein Blitzer muss gültig geeicht sein, um rechtssichere Ergebnisse zu liefern. Im gesamten Urteil fand sich kein Wort dazu. Die Richter der höheren Instanz konnten nicht prüfen, ob das Gerät überhaupt vorschriftsgemäß funktionierte. Es ging weiter. Das Urteil benannte nicht einmal klar seine eigenen Beweismittel. Es fehlte ein konkreter Bezug auf das Messprotokoll. Auch blieb offen, ob der Messbeamte als Zeuge ausgesagt hatte – und wenn ja, was er sagte….


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