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Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei KI-generierten Zitaten: Streitwert nach Wertverlust

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Wegen gefälschter BGH-Zitate in einem Schriftsatz stand die anwaltliche Sorgfaltspflicht bei KI-generierten Zitaten vor dem Landgericht Frankfurt zur Debatte. Nicht der Wertverlust des Eigentums, sondern die Prüfpflicht von Quellen aus juristischen Chatbots bestimmte plötzlich die Kostenfrage. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13 S 56/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
  • Datum: 25.09.2025
  • Aktenzeichen: 2‑13 S 56/24
  • Verfahren: Streitwertfestsetzung und Kostenentscheidung im Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht, Anwaltliche Sorgfaltspflicht

  • Das Problem: Eine Wohnungseigentümerin klagte auf Beseitigung einer baulichen Veränderung. Im Berufungsverfahren stritten die Parteien über die korrekte Berechnung des Prozesswerts. Der Anwalt der Klägerin legte zur Begründung seiner Position erfundene Zitate des Bundesgerichtshofs vor.
  • Die Rechtsfrage: Zählt für den Wert eines Beseitigungsprozesses der Preis der Maßnahme oder der Wertverlust der betroffenen Wohnung? Darf ein Anwalt nicht existierende Gerichtsentscheidungen, womöglich aus einem Chatbot, verwenden?
  • Die Antwort: Maßgeblich für den Prozesswert ist immer der Wertverlust der Wohnung. Der Anwalt hat gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, da er die Echtheit der Quellen nicht geprüft hat. Erfundene Zitate sind inakzeptabel, selbst wenn die Fehler durch künstliche Intelligenz verursacht wurden.
  • Die Bedeutung: Das Urteil bestätigt die Berechnungsregel für Beseitigungsklagen im Wohnungseigentumsrecht. Es mahnt Anwälte nachdrücklich, von KI-Systemen stammende oder sonstige Quellen vor Gericht sorgfältig auf ihre tatsächliche Existenz zu prüfen.

Der Fall vor Gericht


Womit versuchte ein Anwalt, das Gericht zu täuschen?

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main tauchten drei Geister auf. Sie erschienen in Form juristischer Zitate, angeblich vom Bundesgerichtshof – dem höchsten deutschen Zivilgericht. Sie trugen Aktenzeichen, Daten und schienen eine klare Botschaft zu verkünden, die dem Anwalt einer Klägerin viel Geld eingebracht hätte. Als die Richter genauer hinsahen, lösten sich die Geister in Luft auf. Die Urteile waren nie gesprochen worden. Die Aktenzeichen waren nie vergeben worden. Der Anwalt vertrat eine Wohnungseigentümerin. Sie klagte gegen einen Nachbarn wegen einer baulichen Veränderung. Im Berufungsverfahren stritten die Parteien über eine rein technische, aber finanziell wichtige Frage: die Höhe des Streitwerts. Um seine Position zu untermauern, legte der Anwalt einen Schriftsatz vor. Darin präsentierte er drei ausführliche Entscheidungen, die seine Sichtweise stützen sollten. Er kennzeichnete sie als wörtliche Zitate des Bundesgerichtshofs. Eine Überprüfung offenbarte die Fälschung. Die angegebenen Fundstellen, Daten und Aktenzeichen waren frei erfunden.

Wie wird der Streitwert bei einer Beseitigungsklage korrekt berechnet?

Der Streitwert ist die finanzielle Messlatte eines Rechtsstreits. Er bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren. Im Kern des Falles standen zwei gegensätzliche Berechnungswege. Der Anwalt der Klägerin argumentierte, der Streitwert müsse sich an den Kosten für die Beseitigung der baulichen Veränderung orientieren. Das wäre ein hoher Betrag gewesen. Das Landgericht Frankfurt folgte dieser Ansicht nicht. Es stützte sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs….


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