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Vermieter-Pflicht zur Aufklärung bei dichten Fenstern: Wer beseitigt Schimmel?

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Trotz Einhaltung der Modernisierungspflicht traf den Vermieter eine neue Pflicht zur Aufklärung bei dichten Fenstern, als in der Wohnung Schimmel entstand. Entscheidend war nicht das falsche Lüften der Mieterin, sondern die Verletzung seiner Belehrungspflicht über das geänderte Verhalten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 316 S 35/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 28.02.2025
  • Aktenzeichen: 316 S 35/24
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

  • Das Problem: Eine Mieterin forderte von ihrer Vermieterin die Beseitigung von Schimmel, der nach dem Einbau neuer, dichter Fenster auftrat. Die Vermieterin sah die Ursache im unzureichenden Lüftungs- und Heizverhalten der Mieterin.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Vermieter Schimmel beseitigen, wenn er dichte Fenster einbaut, den Mieter aber nicht konkret über das notwendige geänderte Lüftungsverhalten informiert?
  • Die Antwort: Ja. Die Vermieterin hat es versäumt, die Mieterin präzise über die geänderten Lüftungsanforderungen nach dem Einbau der dichten Fenster zu informieren. Weil die Mieterin keine konkreten Hinweise erhielt, trifft sie kein Verschulden an der Schimmelbildung.
  • Die Bedeutung: Vermieter müssen Mieter nach dem Einbau dicht schließender Fenster konkret über die neuen Anforderungen an das Heizen und Lüften aufklären. Ohne diesen Hinweis kann das Verschulden für Schimmel nicht dem Mieter angelastet werden.

Der Fall vor Gericht


Warum musste die Vermieterin den Schimmel beseitigen, obwohl die Mieterin falsch gelüftet hat?

Neue Fenster sind für Mieter meist ein Grund zur Freude: Es zieht nicht mehr, der Lärm bleibt draußen, die Heizkosten sinken. Doch für eine Hamburger Mieterin brachte die Modernisierung nicht nur Segen, sondern auch einen unsichtbaren Feind: Schimmel. Die neuen Fenster waren so gut, dass sie ein altes Gleichgewicht störten. Das Landgericht Hamburg musste klären, wer für die Folgen dieses stillen Wandels verantwortlich ist – die Mieterin, die lüftete wie immer, oder die Vermieterin, die versäumt hatte, auf eine entscheidende neue Spielregel hinzuweisen. Die Fakten waren zunächst unstrittig. In der Wohnung der Mieterin hatten sich an zwei Stellen dunkle Schimmelflecken gebildet. Ein Gutachter bestätigte den Verdacht der Vermieterin: Das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieterin war die Ursache. Der Fall schien klar. Falsches Lüften liegt in der Verantwortung des Mieters. Das Landgericht Hamburg durchkreuzte diese einfache Logik. Die Richter blickten tiefer – auf das Jahr 2018. Damals ließ die Vermieterin die alten Holzfenster durch moderne, dreifach isolierte Kunststofffenster ersetzen. Ein technischer Fortschritt mit einer bauphysikalischen Konsequenz: Wo die alten, zugigen Fenster noch für einen unbewussten, ständigen Luftaustausch sorgten, schlossen die neuen hermetisch ab. Die Wohnung „atmete“ nicht mehr von allein. Die relative Luftfeuchtigkeit stieg, das Risiko für Schimmel explodierte. Genau hier lag der Denkfehler der Vermieterin. Sie hatte die Mietsache verändert. Sie hatte die Spielregeln für ein gesundes Raumklima neu geschrieben. Das Gericht stellte fest: Wer eine solche Modernisierung durchführt, schafft eine neue Situation. Damit entsteht eine neue Pflicht. Die Vermieterin hätte die Mieterin präzise und nachweisbar darüber aufklären müssen, wie sich das nötige Lüftungsverhalten ändert. Eine allgemeine Floskel reicht nicht….


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