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Unterhaltsrente nach tödlichem Verkehrsunfall: Versicherung zahlt zwei Drittel

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Nach dem tödlichen Verkehrsunfall ihres Vaters wurde den minderjährigen Kindern die geforderte Unterhaltsrente nach tödlichem Verkehrsunfall verweigert, weil der Mann keine festen Einkünfte hatte. Das Oberlandesgericht korrigierte die Haftungspflicht radikal, indem es den Unterhaltsschaden auf Basis rein fiktiver Einkünfte neu bewertete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 74/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 24.10.2024
  • Aktenzeichen: 2 U 74/23
  • Verfahren: Zivilverfahren (Schadensersatz/Unterhaltsrente nach Verkehrsunfall)
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Unterhaltsrecht, Schadensersatz

  • Das Problem: Die Kinder eines bei einem Auffahrunfall getöteten Vaters klagten gegen den Unfallfahrer und dessen Versicherung auf Ersatz des verlorenen Kindesunterhalts. Die Vorinstanz hatte die Ansprüche abgewiesen und dem Vater ein überwiegendes Mitverschulden am Unfall zugerechnet.
  • Die Rechtsfrage: Hat der Unfallfahrer hauptsächlich für den Tod gehaftet und muss seine Versicherung deswegen Unterhalt zahlen, auch wenn der Verstorbene keine festen Einkommensnachweise hatte und in der Vergangenheit inhaftiert war?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht erhöhte die Haftung des Unfallfahrers und seiner Versicherung auf zwei Drittel des Schadens. Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Getötete den Unfall überwiegend verschuldet hat oder dauerhaft nicht in der Lage gewesen wäre, Unterhalt zu zahlen.
  • Die Bedeutung: Bei tödlichen Verkehrsunfällen müssen Unfallverursacher den Unterhalt für die Kinder ersetzen, selbst wenn der Getötete kaum Einkommensnachweise vorlegen konnte. Die Haftungsquote des Auffahrenden steigt, wenn er ein überwiegendes Mitverschulden des Getöteten nicht beweisen kann.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn ein Vater stirbt und sein Leben ein Puzzle war?

Es ist kurz vor sechs Uhr morgens an einem Oktobertag. Auf dem Beschleunigungsstreifen einer Bundesstraße steht ein VW Fox, die Warnblinkanlage ist aktiv. Der 43-jährige Fahrer steht neben seinem Auto. Sekunden später nähert sich ein anderes Fahrzeug mit fast 100 km/h. Der Aufprall ist heftig. Der Mann am Pannenauto wird in den Straßengraben geschleudert und stirbt. Er hinterlässt drei minderjährige Kinder. Für sie beginnt ein juristischer Kampf, der eine einfache Frage aufwirft: Wer bezahlt den Unterhalt, den ihr Vater ihnen nie mehr leisten kann? Die Antwort darauf war alles andere als einfach, denn das Leben des Vaters war von Brüchen gezeichnet – und genau diese Brüche wurden zum Dreh- und Angelpunkt eines komplexen Rechtsstreits.

Warum war die Haftungsfrage so umstritten?

Ein Auffahrunfall scheint juristisch oft eine klare Sache zu sein. Wer auffährt, hat in der Regel die Schuld. In diesem Fall war die Situation komplizierter. Der Unfallverursacher und seine Versicherung argumentierten, der getötete Vater trage eine Mitschuld. Sein Fahrzeug stand verbotenerweise auf dem Beschleunigungsstreifen (§ 18 Abs. 8 StVO). Er hätte es besser absichern müssen (§ 15 StVO). Das erste Gericht folgte dieser Logik teilweise. Es sah eine weit überwiegende Haftung beim Getöteten und sprach der Versicherung nur ein Drittel der Verantwortung zu. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das anders. Es stellte eine entscheidende Frage: Wer muss eigentlich beweisen, dass der Getötete einen Fehler gemacht hat?…


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