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Sachverständigenkosten: Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

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Der Schreck nach dem Unfall sitzt noch tief, da folgt der nächste Ärger: Ein Brief der gegnerischen Versicherung. Statt der vollen Erstattung für Ihren Sachverständigen kürzt sie die Rechnung, verweist auf interne Tabellen und nennt das Honorar „überhöht“. Das fühlt sich nicht nur unfair an – es ist es in den meisten Fällen auch. Viele Geschädigte befürchten, auf den Differenzkosten sitzen zu bleiben und ihre freie Wahl des Sachverständigen nachträglich bezahlen zu müssen. Wann sind Versicherungen zur vollständigen Erstattung der Sachverständigenkosten verpflichtet und wie wehren Sie sich erfolgreich gegen ungerechtfertigte Kürzungen?

Auf einen Blick

  • Worum es geht: Nach einem unverschuldeten Autounfall beauftragen Sie einen unabhängigen Experten, um den Schaden zu schätzen. Das Thema ist relevant, wenn die gegnerische Autoversicherung die Kosten dieses Experten kürzt oder nur teilweise bezahlt. Sie haben ein Recht darauf, dass diese notwendigen Gutachterkosten vollständig erstattet werden.
  • Das größte Risiko: Wenn Sie die Kürzung der Versicherung akzeptieren, bleiben Sie auf den Restkosten für den Gutachter sitzen. Diese Beträge, oft mehrere hundert Euro, müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen. Zudem verzögert sich durch den Streit die gesamte Schadensregulierung unnötig.
  • Die wichtigste Regel: Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie immer einen qualifizierten Experten Ihres Vertrauens frei wählen. Sie sind nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter auf dem Markt zu suchen. Die Kosten für diesen Sachverständigen sind in der Regel vollständig zu erstatten, solange sie nicht offensichtlich und extrem überhöht sind.
  • Typische Situationen: Die Versicherung kürzt entweder das Grundhonorar des Gutachters oder weigert sich, Nebenkosten wie Fahrtpauschalen oder Kosten für die Fotodokumentation vollständig zu übernehmen. Dies geschieht meist mit Verweis auf interne Tabellen, die angeblich niedrigere Standardpreise ausweisen.
  • Erste Schritte: Widersprechen Sie der Kürzung sofort schriftlich und setzen Sie der Versicherung eine klare Frist zur Nachzahlung des Restbetrags. Wenn die Versicherung weiterhin die Zahlung verweigert, suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf. Die Kosten für Ihren Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung tragen.
  • Häufiger Irrtum: Viele glauben, sie müssten den Gutachter nehmen, den die Versicherung vorschlägt, um Kostenstreitigkeiten zu vermeiden. Das ist falsch, da Sie ein Recht auf einen unabhängigen und nur Ihnen verpflichteten Experten haben.

Warum die Versicherung Ihr Gutachten komplett bezahlen muss

Der Unfallschock ist überwunden, das Auto repariert. Sie haben alles richtig gemacht und einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt, um den Schaden professionell feststellen zu lassen. Doch dann kommt der Brief der gegnerischen Versicherung: Statt der vollen Erstattung finden Sie auf Ihrem Konto nur einen Teilbetrag. Die Begründung: Das Gutachterhonorar sei „überhöht“, die Nebenkosten „nicht nachvollziehbar“. Sie fühlen sich ohnmächtig und fragen sich, ob Sie auf den restlichen Kosten sitzen bleiben. Diese Situation ist kein Einzelfall, sondern eine gängige Strategie vieler Versicherer. Doch Sie müssen das nicht akzeptieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Rechtslage wirklich aussieht und wie Sie sich erfolgreich wehren….


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