Die unvollendete Installation einer Klimaanlage führte zum Streit über den Rücktritt vom Vertrag bei erheblichen Mehrkosten für die Montage. Die juristische Pointe: Obwohl die Planskizze vom Kunden stammte, musste der Fachhändler die Gesamtsumme zurückzahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 92/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Karlsruhe
- Datum: 24.01.2025
- Aktenzeichen: 6 O 92/23
- Verfahren: Rücktritt vom Vertrag und Rückabwicklung
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Rücktrittsrecht, Aufklärungspflichten
- Das Problem: Ein Unternehmen bestellte Klimageräte inklusive einer Komplettmontage zum Festpreis bei einem Online-Händler. Die geplante Montage war wegen baulicher Gegebenheiten nicht wie vereinbart möglich. Die tatsächlich notwendige Ausführung hätte Mehrkosten in Höhe von rund 150 % der ursprünglichen Montagekosten verursacht. Der Kunde forderte daraufhin die Rücknahme der Geräte und die Rückzahlung des Gesamtpreises.
- Die Rechtsfrage: Kann ein Kunde vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn die mitbestellte Montage aufgrund fehlerhafter Vorplanung des Händlers extrem teuer oder unmöglich wird?
- Die Antwort: Ja, das Gericht gab dem Rücktritt weitestgehend statt. Der Vertrag wurde als Werkvertrag eingestuft, bei dem die Nichterfüllung wegen der extrem hohen Mehrkosten eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellte. Der Händler hätte zudem vorab die Machbarkeit der Montage prüfen oder über die fehlende Prüfung aufklären müssen.
- Die Bedeutung: Anbieter, die Geräte zusammen mit einer „Komplettmontage“ verkaufen, tragen eine Pflicht zur Prüfung der Machbarkeit. Ergibt sich nachträglich ein extremer Mehraufwand (hier 150 %) der ursprünglich kalkulierten Montagekosten, ist der Kunde zum sofortigen Rücktritt vom Gesamtvertrag berechtigt.
Der Fall vor Gericht
Was passiert, wenn eine „Komplettmontage“ unmöglich ist?
Ein Unternehmen plante im Sommer 2022, seine Büroräume zu klimatisieren. Es wandte sich an einen Online-Händler, der nicht nur Geräte verkaufte, sondern auch eine bundesweite Montage versprach. Um ein passendes Angebot zu erhalten, schickte das Unternehmen eine einfache Planskizze der Räumlichkeiten an den Händler. Der Händler bestätigte per E-Mail: Das Angebot enthalte eine „Komplettmontage“. Das Geschäft schien perfekt. Das Unternehmen bestellte vier Innen- und ein Außengerät samt Montage für insgesamt 9.278,89 Euro und bezahlte die Rechnung. Doch genau jene Planskizze, die den Deal besiegeln sollte, enthielt ein unsichtbares Problem – ein Detail, das der Händler hätte erkennen müssen und das den gesamten Vertrag zum Scheitern brachte.
Warum eskalierte die Situation nach der Lieferung?
Die Klimageräte kamen an. Kurz darauf meldete sich aber nicht der Händler, sondern ein von ihm beauftragter Subunternehmer. Dieser Montage-Partner präsentierte ein eigenes Angebot. Seine Kalkulation für die Installation lag bei über 12.000 Euro – zusätzlich zum Preis für die Geräte. Die versprochene „Komplettmontage“ für rund 3.900 Euro war plötzlich Makulatur. Der Grund war einfach: Die vom Unternehmen in der Skizze vorgesehene Position für das Außengerät war technisch nicht machbar. Eine alternative Installation auf dem Dach würde massive Mehrkosten verursachen. Das Unternehmen protestierte beim Online-Händler. Dieser verwies auf eine angebliche „Standardmontage“ und lehnte die Übernahme der Mehrkosten ab….