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Handschriftliches Testament: Nießbrauch oder Vorerbschaft – Was gilt?

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Ein vor der späten Ehe verfasstes handschriftliches Testament sorgte für Streit: Ist das gewährte Nutzungsrecht ein Nießbrauch oder eine Vorerbschaft? Die entscheidende Wendung lieferte die späte Heirat des Paares, die überraschend über die Höhe der späteren Erbschaftssteuer entschied. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 144/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 01.10.2024
  • Aktenzeichen: 14 U 144/23
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Testamentsauslegung

  • Das Problem: Die Nichte der verstorbenen Erblasserin und ihr Lebensgefährte stritten über die Bedeutung eines handschriftlichen Testaments. Die Nichte wollte feststellen lassen, dass der Lebensgefährte nur Vorerbe ist und das Vermögen später an die leibliche Familie zurückfallen muss.
  • Die Rechtsfrage: Hat die Erblasserin ihren Lebensgefährten als Vorerben eingesetzt, oder ihm lediglich ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) an ihrem gesamten Vermögen vermacht?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wertete die Formulierung im Testament als Nießbrauchsvermächtnis, also als reines Nutzungsrecht. Die Klägerin konnte den notwendigen Willen zur Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft nicht beweisen.
  • Die Bedeutung: Der Lebensgefährte ist nicht Vorerbe geworden und war damit erbrechtlich günstiger gestellt. Das Vermögen fällt nach seinem Tod nicht zwingend an die leibliche Familie zurück, sondern folgt der gesetzlichen Erbfolge, welche durch die spätere Heirat stark zugunsten des Lebensgefährten geändert wurde.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn ein altes Testament auf eine neue Ehe trifft?

Nach 27 Jahren Lebensgemeinschaft heirateten eine vermögende Frau und ihr Partner. Es war eine späte Krönung ihrer Beziehung. Wenig später verstarb die Frau und hinterließ ein handschriftliches Testament, verfasst acht Jahre vor der Hochzeit. Die Heirat, die ihre Verbindung besiegeln sollte, wurde zum Zündstoff für einen erbitterten Familienkonflikt. Die Nichte der Verstorbenen zog vor Gericht. Ihre zentrale Frage: Hatte ihre Tante mit der Unterschrift unter der Heiratsurkunde unwissentlich die Weichen für ihr Vermögen komplett neu gestellt – und damit den wahren letzten Willen ausgehebelt?

Welcher Satz löste den Streit um das Vermögen aus?

Der Kern des Konflikts war ein einziger Satz, den die Erblasserin 2011 handschriftlich verfasst hatte: „Ich vermache im Falle meines Todes meinem Lebensgefährten solange er lebt Nutzungsrecht über mein Vermögen.“ Auf den ersten Blick eine klare Anweisung. Der Partner sollte bis zu seinem Tod aus dem Vermögen – zwei Wohnhäuser und Ländereien – seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Doch nach dem Tod der Frau entzündete sich an diesen wenigen Worten eine fundamentale juristische Debatte. Zwei Interpretationen standen sich unvereinbar gegenüber. Die eine Seite, vertreten durch den Witwer, sah darin ein klares Nießbrauchsvermächtnis. Das ist im Grunde ein lebenslanges Nutzungsrecht. Er dürfte die Früchte des Vermögens ernten, also Mieten einnehmen und darin wohnen. Das Eigentum an der Vermögenssubstanz – den Häusern, dem Land – ginge aber direkt an die gesetzlichen Erben über. Nach der Heirat waren das er selbst zu drei Vierteln und die Nichte der Frau sowie deren Geschwister zu je einem Zwölftel. Die Nichte vertrat eine radikal andere Sicht. Sie las den Satz als Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft. Ihr Onkel wäre demnach Vorerbe geworden….


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