Nach einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis (1,91 Promille) stand der Führerscheinentzug wegen mpu-auch-nach-einmaliger-trunkenheitsfahrt-mit-hoher-blutalkoholkonzentration/“>MPU-Nichtvorlage im Raum. Der Versuch, das geforderte Gutachten durch ein begonnenes Abstinenzprogramm zu ersetzen, scheiterte an der starren Frist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 K 931/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau)
- Datum: 24.04.2024
- Aktenzeichen: 6 K 931/24
- Verfahren: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentzug
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
- Das Problem: Der Fahrer verlor den Führerschein wegen Mischkonsums von Cannabis und Alkohol. Er sollte ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) vorlegen. Weil er das Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, wurde die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Er beantragte gerichtlich, den Entzug vorläufig zu stoppen.
- Die Rechtsfrage: War es rechtens, den Führerschein sofort zu entziehen, weil der Fahrer trotz des Verdachts auf Mischkonsum kein Gutachten vorlegte?
- Die Antwort: Nein, der Antrag wurde abgelehnt. Der Entzug bleibt sofort gültig. Das Gericht sah den Fahrer wegen der fehlenden Begutachtung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen an. Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit.
- Die Bedeutung: Wer ein gefordertes Fahreignungs-Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, verliert automatisch seinen Führerschein. Die Behörde muss die Frist nicht verlängern. Die Legalisierung von Cannabis ändert nichts an der besonderen Gefahr durch Mischkonsum.
Der Fall vor Gericht
Warum zählte das Abstinenzprogramm des Fahrers nicht?
Ein junger Mann wollte alles richtig machen. Nachdem die Polizei ihn mit Alkohol und Cannabis im Blut in seinem parkenden Auto fand, startete er ein Abstinenzprogramm und besuchte Suchtberatungen. Er war überzeugt, damit seine Fahreignung unter Beweis zu stellen. Die Führerscheinstelle sah das anders. Sie hatte ihm eine Frist für ein Gutachten gesetzt – und diese Frist war abgelaufen. Der Fahrer dachte, sein Engagement würde zählen. Das war ein teurer Irrtum. Ein Gericht musste nun entscheiden, ob Eigeninitiative die strikten Regeln des Fahrerlaubnisrechts aushebeln kann. Der Kern des Problems lag in der Logik des Gesetzes. Die Behörde hatte Zweifel an der Fahreignung des Mannes. Diese Zweifel sollten durch ein medizinisches-psychologisches Gutachten (MPU) ausgeräumt werden. Die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm ist zwar ein positiver Schritt. Sie ersetzt aber nicht das geforderte Gutachten. Das Gesetz sieht hier einen klaren Mechanismus vor: Wer ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, dem darf die Behörde die Fahreignung absprechen. Dieser Schluss auf die Nichteignung ist in § 11 Abs. 8 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert. Das Gericht stellte klar, dass die Frist zur Vorlage eines MPU nicht dazu dient, dem Betroffenen Zeit zu verschaffen, seine Eignung erst wiederherzustellen. Sie dient der schnellen Klärung einer akuten Gefahr für die Verkehrssicherheit. Der Versuch des Mannes, die Spielregeln zu ändern und das Gutachten durch sein eigenes Programm zu ersetzen, scheiterte an dieser unmissverständlichen Vorgabe.
Wieso durfte die Behörde überhaupt ein Gutachten fordern?
Die Polizei traf den Mann im Dezember 2022 in seinem geparkten Auto an….