Ein Fahrerlaubnisentzug wegen regelmäßigem Cannabiskonsum erfolgte sofort, nachdem bei einer Kontrolle ein alarmierender THC-COOH-Wert von 342 ng/mL gemessen wurde. Doch die erst Monate später ausgestellte Medizinalcannabis-Verordnung konnte diesen Zustand nicht rückwirkend legalisieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 B 1338/19 SN | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht
- Datum: 25.09.2019
- Aktenzeichen: 4 B 1338/19 SN
- Verfahren: Eilverfahren (Vorläufiger Rechtsschutz)
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Fahreignung
- Das Problem: Ein Fahrer verlor wegen regelmäßigem Cannabiskonsum sofort den Führerschein. Er wehrte sich gegen diese Entziehung im Eilverfahren vor Gericht.
- Die Rechtsfrage: Muss der Führerschein entzogen werden, wenn regelmäßiger Cannabiskonsum feststeht? Ändert eine nachträgliche ärztliche Verordnung diese Pflicht?
- Die Antwort: Nein, die Entziehung ist rechtmäßig. Der gemessene Wert im Blut belegte eindeutig den regelmäßigen Konsum. Die nachträgliche Verordnung von Medizinalcannabis schützte den Fahrer nicht.
- Die Bedeutung: Extrem hohe Abbauwerte von Cannabis im Blut gelten als Beweis für regelmäßigen Konsum. Dies führt ohne weitere Prüfung direkt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Verordnung von Cannabis ist nur relevant, wenn sie bereits vor dem Vorfall bestand.
Der Fall vor Gericht
War das ärztliche Rezept nur ein Trick?
Ein Autofahrer wird mit massiven Cannabiswerten aus dem Verkehr gezogen. Sein Führerschein ist sofort weg. Wenige Tage später präsentiert sein Anwalt eine vermeintliche Lösung: ein ärztliches Rezept für Medizinalcannabis. Dieses Rezept hat ein Problem – es wurde erst nach der Polizeikontrolle ausgestellt. Eine juristische Rettungsaktion, die an einem simplen Kalenderdatum zu scheitern drohte.
Warum entzog die Behörde den Führerschein ohne Vorwarnung?
In einer Märznacht geriet der Mann in eine Verkehrskontrolle. Er wirkte nervös, seine Pupillen reagierten langsam. Ein Alkoholtest zeigte 0,0 Promille, doch die Beamten hatten einen anderen Verdacht. Die anschließende Blutanalyse im rechtsmedizinischen Institut bestätigte ihn. Die Konzentrationen waren extrem hoch: 23,4 ng/mL aktives THC und ein THC-Abbauprodukt (THC-COOH) von 342 ng/mL. Für die Fahrerlaubnisbehörde war die Sache damit klar. Ein THC-COOH-Wert von über 150 ng/mL gilt in der Rechtsprechung als wissenschaftlicher Beleg für regelmäßigen – also täglichen oder fast täglichen – Cannabiskonsum. Der Wert des Fahrers lag mehr als doppelt so hoch. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist an dieser Stelle unmissverständlich: Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet (Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV). Die Behörde hatte keinen Ermessensspielraum. Sie musste die Fahrerlaubnis entziehen und ordnete die Sofortige Vollziehung an. Der Führerschein war abzugeben. Sofort.
Konnte die späte Verordnung für Medizinalcannabis den Entzug noch abwenden?
Der Fahrer wehrte sich und zog vor das Verwaltungsgericht. Sein Argument: Er sei Patient und nehme das Cannabis auf ärztliche Verordnung ein. Als Beweis legte er einen Opioid-Ausweis vor. Dieser enthielt eine einzige Eintragung vom 9. Juli – fast vier Monate nach der Polizeikontrolle. Das war der strategische Fehler. Das Gericht stellte eine einfache, aber logisch zwingende Frage: Wann war die Fahreignung des Mannes weggefallen? Die Antwort: Am Tag der Verkehrskontrolle, dem 18. März….