Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

BU-Leistung: konkrete Ausgestaltung des Berufs nachweisen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Elektroinstallateur klagte wegen attestierter Depression auf BU-Leistung, doch entscheidend war die konkrete Ausgestaltung des Berufs in der Praxis. Die fehlende Benennung geeigneter Zeugen und zu spät eingereichte Berichte ließen den medizinischen Nachweis wertlos erscheinen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 U 210/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 25.06.2025
  • Aktenzeichen: 25 U 210/23
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Zivilprozessrecht

  • Das Problem: Ein ehemaliger Elektroinstallateur verlangte von seiner Versicherung die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wegen einer diagnostizierten Depression. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da der Kläger seinen Job nicht ausreichend belegt habe.
  • Die Rechtsfrage: Hat der Kläger genau genug beschrieben, wie sein Job vor der Erkrankung in Art, Umfang und Häufigkeit aussah, damit ein Gutachter seine Berufsunfähigkeit prüfen kann? Oder war seine Depression so schwer, dass diese Beschreibung nicht nötig war?
  • Die Antwort: Nein. Der Kläger hat den Prozess endgültig verloren. Das Gericht konnte die Berufsunfähigkeit nicht prüfen, da der Kläger seinen konkreten Beruf nicht detailliert genug belegt hat.
  • Die Bedeutung: Versicherte müssen ihren zuletzt ausgeübten Beruf im Detail darlegen und beweisen, um Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen. Eine psychische Erkrankung macht diese Pflicht zur konkreten Beschreibung der Tätigkeit nicht automatisch überflüssig.

Der Fall vor Gericht


Worum ging es in diesem Fall?

Ein Elektroinstallateur kämpft um seine Berufsunfähigkeitsrente. Er legt ärztliche Atteste vor, die eine mittelgradige depressive Episode bescheinigen. Er fühlt sich im Recht. Am Ende scheitert er nicht an der medizinischen Frage, sondern an einer scheinbar simplen Hürde: Er konnte vor Gericht nicht exakt genug beschreiben, was er Tag für Tag in seinem Job eigentlich getan hatte. Ein Detail, das seinen gesamten Anspruch pulverisierte. Der Mann war seit 2017 als DGUV-Prüfer angestellt. Sein Arbeitstag, so schilderte er es, war eine Mischung aus Bürotätigkeiten, Kundenbesuchen zur Aufwandschätzung und den eigentlichen Prüf- und Montagearbeiten vor Ort. Im April 2019 wurde er krankgeschrieben. Kurz darauf erhielt er die fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs des Arbeitszeitbetrugs. In einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurde diese später in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. Aufgrund seiner ärztlich attestierten Depression beantragte der Mann bei seiner Versicherung Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Er forderte für den Zeitraum von Mai 2019 bis September 2020 eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Die Versicherung lehnte ab. Der Fall landete vor dem Landgericht Konstanz und schließlich in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

Weshalb ist die genaue Tätigkeitsbeschreibung so entscheidend?

Das Gericht stellte eine grundlegende Regel des Versicherungsrechts in den Mittelpunkt. Eine Berufsunfähigkeit wird nicht abstrakt festgestellt. Es geht nie allein um die Frage: „Ist diese Person krank?“. Die entscheidende Frage lautet: „Macht die Krankheit es dieser Person unmöglich, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, so wie er konkret ausgestaltet war?“. Um das zu beantworten, muss ein Gericht einen zweistufigen Prozess durchlaufen….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv