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Vermutung der Versorgungsehe widerlegen: Witwenrente bei kurzer Ehedauer

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Ein Paar heiratete, nachdem der Mann eine schwere Krankheit vermeintlich besiegt hatte, starb aber nur fünf Monate später, wodurch die Vermutung der Versorgungsehe widerlegt werden musste. Trotz einer jahrzehntelangen Beziehung und dem Zeitpunkt der Heirat nach Genesungshoffnung zweifelte das Sozialgericht an den ehrlichen Motiven der Eheschließung. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 4 R 45/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Mecklenburg‑Vorpommern
  • Datum: 06.06.2024
  • Aktenzeichen: L 4 R 45/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht

  • Das Problem: Eine Frau beantragte die Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies ab, weil die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen wurde. Die Klägerin behauptete, die Heirat sei Ausdruck einer langjährigen Beziehung und nicht der Versorgung gewesen.
  • Die Rechtsfrage: Hat die Frau Anspruch auf Witwenrente, wenn sie kurz vor dem Tod ihres schwer kranken Ehemannes geheiratet hat, aber angibt, dass die Versorgung dabei keine Rolle spielte?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht sah die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe als nicht widerlegt an. Die Klägerin konnte nicht den vollen Beweis erbringen, dass die finanzielle Absicherung nicht der überwiegende Heiratsgrund war.
  • Die Bedeutung: Bei einer Eheschließung unter einem Jahr vor dem Tod wird eine Versorgungsehe vermutet. Diese Vermutung ist nur widerlegt, wenn nicht-versorgungsbezogene Motive die offenkundige lebensbedrohliche Krankheit klar überwiegen.

Der Fall vor Gericht


War es Liebe oder ein letzter Versorgungsakt?

Ihr Partner hatte die Chemotherapie „geschafft“, er war in ihren Augen „jetzt krebsfrei“. Mit diesem Optimismus heiratete eine Frau den Mann, mit dem sie über zwanzig Jahre zusammengelebt hatte. Weniger als drei Monate später musste sie ihn beerdigen. Als sie ihre Witwenrente beantragte, erhielt sie eine Abfuhr. Die Rentenversicherung glaubte ihrer Hoffnung nicht. Für sie zählten nur die medizinischen Fakten – und die erzählten eine völlig andere Geschichte. Ein Fall landete vor dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Warum schaltet sich der Staat bei kurzen Ehen überhaupt ein?

Das Gesetz schützt die Versichertengemeinschaft vor Ehen, die allein zum Zweck der Hinterbliebenenversorgung geschlossen werden. Stirbt ein Ehepartner innerhalb des ersten Ehejahres, greift eine harte gesetzliche Regel. Das Sozialgesetzbuch unterstellt in § 46 Abs. 2a SGB VI pauschal, dass es sich um eine sogenannte „Versorgungsehe“ handelte. Eine Witwenrente wird dann grundsätzlich nicht gezahlt. Diese Vermutung ist kein endgültiges Urteil. Sie kann widerlegt werden. Der überlebende Partner muss beweisen, dass die Heirat aus anderen, gewichtigen Gründen erfolgte und der Versorgungsgedanke nicht im Vordergrund stand. Die Hürde dafür ist hoch. Es reicht nicht, die Vermutung nur zu erschüttern. Die Gegenbeweise müssen so stark sein, dass sie das Gericht voll überzeugen – ein Beweismaß, das Juristen als „vollen Beweis“ nach § 292 der Zivilprozessordnung bezeichnen.

Welche Argumente führte die Witwe ins Feld?

Die Witwe baute ihre Argumentation auf der langen gemeinsamen Vergangenheit auf. Das Paar lebte nach ihren Angaben seit 1997 zusammen. Eine erste Verlobung habe es schon 2015 gegeben, lange vor der lebensbedrohlichen Zuspitzung der Krebserkrankung ihres Mannes….


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