Nachdem ein Autofahrer die MPU wegen attestiertem Alkoholabusus und chronischer Krankheiten verweigerte, stand der sofortige Führerschein-Entzug bei MPU-Verweigerung im Raum. Die Behörde setzte die sofortige Vollziehung durch, weil die Kombination aus gesundheitlichen Mängeln und Alkoholmissbrauch eine überragende Gefahr für die Allgemeinheit begründete. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 M 441/22 OVG | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 30.08.2022
- Aktenzeichen: 1 M 441/22 OVG
- Verfahren: Beschwerde im Eilverfahren (Entziehung der Fahrerlaubnis)
- Rechtsbereiche: Führerscheinrecht, Verwaltungsrecht
- Das Problem: Ein Fahrer weigerte sich, ein angeordnetes medizinisches Gutachten wegen starkem Alkoholmissbrauch und schweren Erkrankungen vorzulegen. Die Behörde entzog ihm den Führerschein sofort und forderte die Herausgabe.
- Die Rechtsfrage: Durfte die Behörde den Führerschein sofort wegnehmen, obwohl der Fahrer im Eilverfahren gegen diese Anordnung klagte?
- Die Antwort: Ja, die sofortige Wegnahme war rechtmäßig. Die vermutete Fahrungeeignetheit stellt wegen der Alkoholproblematik eine zu große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
- Die Bedeutung: Wer ein notwendiges Fahreignungsgutachten wegen schwerwiegender Gesundheitsprobleme verweigert, verliert den Führerschein in der Regel sofort. Der Schutz von Leben und Gesundheit Dritter wiegt schwerer als das private Interesse des Betroffenen.
Der Fall vor Gericht
Was bedeutet die Weigerung, ein MPU-Gutachten vorzulegen?
Manchmal ist Schweigen die lauteste Antwort. Ein Autofahrer erhielt Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Aufgrund einer ganzen Reihe von Diagnosen – von Diabetes bis zu attestiertem Alkoholmissbrauch – sollte er seine Fahrtauglichkeit in einem medizinisch-psychologischen Gutachten nachweisen. Der Mann tat nichts. Er legte das geforderte Gutachten einfach nicht vor. Diese Weigerung kostete ihn nicht nur seinen Führerschein, sondern auch das Recht, ihn bis zum Ende eines Rechtsstreits zu behalten. Der Fall zeigt, warum ein verweigertes Gutachten für eine Behörde mehr wiegt als tausend Worte.
Warum lagen überhaupt Zweifel an der Fahreignung vor?
Die Fahrerlaubnisbehörde handelte nicht aus heiterem Himmel. Sie stützte sich auf einen vom Hausarzt des Mannes ausgefüllten Fragebogen. Die darin aufgelisteten Diagnosen bildeten ein Mosaik an Risikofaktoren: Herzerkrankung, Nierenleiden, Diabetes, eine Lungenkrankheit, eingeschränktes Sehvermögen und eine Nervenerkrankung. Den Ausschlag gab eine weitere ärztliche Feststellung – ein „ausgeprägter Alkoholabusus“. Diese Summe an gesundheitlichen Problemen weckte bei der Behörde massive Zweifel an der Fahreignung des Mannes. Das Gesetz gibt ihr in solchen Fällen ein klares Werkzeug an die Hand. Sie kann die Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu klären. Die Behörde sah Anhaltspunkte für Mängel nach gleich mehreren Nummern der Anlage 4 zur FeV, die Krankheiten und ihre Auswirkungen auf die Fahreignung regelt. Sie forderte das Gutachten an. Der Fahrer lieferte es nicht.
Wieso durfte die Behörde den Führerschein sofort einziehen?
Die Weigerung des Mannes, das Gutachten vorzulegen, setzte eine juristische Kettenreaktion in Gang….