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Unfallhaftung beim Einfahren aus der Grundstückseinfahrt: Wer haftet?

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Ein Pkw-Fahrer kollidierte beim Einfahren aus einer Grundstückseinfahrt mit einem Motorradfahrer, der als Elektriker eine schwere Handgelenksfraktur erlitt. Der Verursacher forderte Mithaftung wegen angeblich unklarer Verkehrslage, doch der Senat pulverisierte diesen Einwand. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 96/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 11. September 2025
  • Aktenzeichen: 12 U 96/24
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

  • Das Problem: Ein Motorradfahrer verletzte sich schwer, als ein Autofahrer aus einer Parkbucht auf die Fahrbahn fuhr und es zur Kollision kam. Die Parteien stritten darum, ob der Motorradfahrer durch Überholen ein Mitverschulden trug und wie hoch das Schmerzensgeld sein muss.
  • Die Rechtsfrage: Hat der Motorradfahrer den Unfall mitverschuldet, weil er in einer unklaren Verkehrslage überholte, oder trägt der ausfahrende Autofahrer die alleinige Schuld?
  • Die Antwort: Der Autofahrer trägt die alleinige Haftung für den Unfall. Das Gericht stellte fest, dass der Motorradfahrer kein Überholverbot missachtet hat und keine Unklare Verkehrslage vorlag. Der Autofahrer verletzte seine Pflicht, beim Einfahren in den Verkehr andere nicht zu gefährden.
  • Die Bedeutung: Wer aus einer Parkbucht oder Grundstückseinfahrt in den fließenden Verkehr einfährt, trägt eine sehr hohe Sorgfaltspflicht. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht tritt die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs vollständig zurück. Der Kläger erhielt insgesamt 10.000 Euro Schmerzensgeld und Ersatz aller weiteren Schäden.

Der Fall vor Gericht


Wer trägt die Schuld, wenn ein ausparkendes Auto mit einem Motorrad kollidiert?

Es ist eine Szene, die sich täglich tausendfach abspielt: Ein Autofahrer tastet sich aus einer engen Parklücke am Straßenrand in den fließenden Verkehr. Ein Motorradfahrer nähert sich, fährt an der Reihe parkender Autos vorbei. Es kommt zum Zusammenstoß. Die Schuldfrage scheint auf den ersten Blick oft unklar. Was aber, wenn die Verteidigung argumentiert, der Motorradfahrer habe gar nicht erst an den parkenden Autos vorbeifahren dürfen, weil eine „unklare Verkehrslage“ vorgelegen habe? Genau dieser juristische Dreh- und Angelpunkt stand im Mittelpunkt eines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Brandenburg.

Was war der genaue Hergang des Unfalls?

An einem Oktobertag befuhr ein junger Elektriker auf seinem Kraftrad eine innerstädtische Straße in Brandenburg. Am rechten Fahrbahnrand parkten Autos. Aus einer dieser Lücken fuhr ein Pkw-Fahrer mit etwa 11 bis 13 km/h an, um in den Verkehr einzufahren. Keiner der beiden Fahrer sah den anderen rechtzeitig. Das Motorrad prallte mit rund 22 km/h in die Seite des Autos. Der Motorradfahrer stürzte und erlitt einen komplizierten Bruch des linken Handgelenks – eine Distale Radiusflexionsfraktur. Die Verletzung erforderte zwei Operationen, monatelange Physiotherapie und führte zu dauerhaften Einschränkungen: Schmerzen bei Belastung, eine eingeschränkte Drehfähigkeit des Unterarms und eine verminderte Beweglichkeit des Handgelenks. Für einen Handwerker eine schwere Belastung.

Weshalb sollte der Motorradfahrer eine Mitschuld tragen?

Die Versicherung des Autofahrers zahlte vorgerichtlich 6.000 Euro Schmerzensgeld, ging aber von einer Mitschuld des Motorradfahrers von einem Drittel aus….


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